EU-Einigung: Kein Platz für fossile Brennstoffe im Just Transition Fund

Ein Blogbeitrag zum Just Transition Fund von den Grünen/EFA-Abgeordneten Niklas Nienaß (Schattenberichterstatter), Henrike Hahn (Berichterstatterin für die ECON-Stellungnahme) und Mounir Satouri (Berichterstatter für die EMPL-Stellungnahme).

Artwork painting of colourful hands on a wall/ CC0 Tim Mossholder
Artwork painting of colourful hands on a wall/ CC0 Tim Mossholder

Bei den abschließenden Trilog-Verhandlungen zum Just Transition Fund am Mittwoch, 9. Dezember, haben sich die gleichberechtigten Gesetzgeber, Parlament und Rat, darauf geeinigt, die Finanzierung von Erdgasprojekten vollständig aus dem finalen Text zu streichen. Das ist ein Erfolg der Grünen/EFA-Fraktion.

Die Grüne/EFA-Fraktion hat sich als einzige Fraktion im Europäischen Parlament konsequent für die Streichung eingesetzt – sowohl während den Verhandlungen im Parlament als auch bei den anschließenden Verhandlungen mit Kommission und Rat. 

Fossile Brennstoffe werden demnach keine finanzielle Unterstützung aus dem Just Transition Fund (JTF) erhalten und es werden keine Ausnahmen zugelassen. Das Europäische Parlament hat während den dreiseitigen Verhandlungen letztendlich Änderungsanträge zurückgezogen, die solche Ausnahmen zugelassen hätten und das Ergebnis energischer Lobbyarbeit der Gasindustrie waren. Es wurde ebenfalls eine Einigung darüber erzielt, auch im Transportsektor Ausnahmen auszuschließen. Dadurch werden die Beschlüsse des Just Transition Funds auch am Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bzw. dem Ergebnis des Trilogs zum Kohäsionsfonds von Anfang dieser Woche ausgerichtet – ein wichtiger Erfolg.

Der Just Transition Fund ist das erste Instrument des Europäischen Green Deals. Der Fonds ist mit 17,5 Milliarden Euro ausgestattet und soll dafür sorgen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sozial gerecht gestaltet wird. Das Geld ist vor allem dazu da, um den europäischen Kohleregionen eine neue Zukunft zu ermöglichen. 

Mögliche Investitionen in Gastechnologien waren ein Versuch, den Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger in den Kohleregionen abzuwürgen – und wir haben hart gearbeitet, um diese Investitionen zu verhindern. Denn wir sind entschlossen, einen gerechten, fairen und inklusiven Übergang zu gestalten und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Ökologie und soziale Gerechtigkeit müssen zusammengedacht werden, und der Just Transition Fund ist hierfür ein erster wichtiger Schritt. 

Um Kohleregionen strukturell zu stärken, müssen wir jetzt in Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, soziale Projekte und kulturelle Einrichtungen investieren. Durch den Just Transition Fund wird die EU Regionen, die stark von fossilen Brennstoffen abhängen, bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft und der Schaffung neuer nachhaltiger und angemessen bezahlter Arbeitsplätze unterstützen.

Wind farm on hilly grasslands/ CC0 Rawfilm
Wind farm on hilly grasslands/ CC0 Rawfilm

Die wichtigsten Punkte der politischen Einigung über den Just Transition Fund:

1. Klimakonditionalität

Hinsichtlich der Verpflichtung auf die Ziele der EU zur Klimaneutralität wurde eine Konditionalität vorläufig vereinbart. Sie sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten nur 50 % der ihnen zugewiesenen Mittel zur Umsetzung von Programmen verwenden können, solange sich die Mitgliedsstaaten nicht auch zur Umsetzung des Ziels einer klimaneutralen EU bis 2050 im Einklang mit den Pariser Klimazielen verpflichten. Über den Text zu dieser Konditionalität haben sich die Verhandlungsführer inzwischen geeinigt. Er kann jedoch erst endgültig vom Rat bestätigt werden, wenn auch der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU beschlossen ist. Der Text ist daher aktuell noch in Klammern gesetzt.

2. Grüner Belohnungsmechanismus

Der Rat wird sich wahrscheinlich erst zur Halbzeit der MFR-Periode (2021-2027) auf den Grünen Belohnungsmechanismus einigen können. Dieser wird zusätzliche Mittel enthalten und soll einen Anreiz für die Mitgliedsstaaten bieten, bessere Leistungen bei der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen zu liefern.

3. Besondere Mittelzuweisungen für Gebiete in äußerster Randlage und Inseln

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Situation der Gebiete in äußerster Randlage und Inseln besonders berücksichtigen und diesen Regionen im Rahmen ihrer territorialen Pläne für einen gerechten Übergang spezifische Mittel zuweisen.

4. Biodiversität und das ‚Do No Significant Harm‘-Prinzip

Da der Just Transition Fund unter die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Common Provisions Regulation, kurz CPR) fällt, muss die Finanzierung mit zwei Prinzipien im Einklang stehen, die wir vergangene Woche erfolgreich in die Bestimmungen hineinverhandelt haben: Dem Prinzip der Biodiversität sowie dem Ansatz, keinen signifikanten Schaden anzurichten (‚Do No Significant Harm‘). So dürfen Projekte, die über den Just Transition Fund finanziert werden, entsprechend der Festlegungen in der wichtigen EU-Taxonomie nicht der Umwelt schaden.

5. Unterstützung sozialer Einrichtungen

Der Grünen/EFA-Fraktion ist es gelungen, die Fördermöglichkeiten für soziale Projekte und Infrastrukturen auszuweiten. Mit dem Just Transition Fund verspricht die EU, den Bewohnerinnen und Bewohnern von Übergangsregionen Gründe zu liefern, dort zu bleiben. Durch die Stärkung sozialer Einrichtungen, wie etwa von Kinderbetreuung, Altenpflege oder Sport- und Kultureinrichtungen wird der Fonds diese Regionen dabei unterstützen, ihre Attraktivität zu steigern das Wohlbefinden aller aufrecht zu erhalten. 

6. Unterstützung für Arbeitssuchende

Für die Wirksamkeit des Just Transition Fund ist nicht nur die Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bedeutung; auch Arbeitssuchende müssen unterstützt werden. Der Übergang verspricht eine bessere und integrative Zukunft – und davon sollen alle profitieren. Daher muss unsere Hilfe auch den Schwächsten unter uns zugutekommen – seien es nun junge Menschen ohne Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten oder zum Arbeitsmarkt, Menschen mit Behinderungen oder isolierte Frauen.

7. Überprüfungsklausel

Diese Klausel beinhaltet einen Verweis auf die wichtige EU-Taxonomieverordnung inklusive ihrer nachfolgenden Aktualisierungen, die sich in den Ausgaben und Zielen des Just Transition Funds widerspiegeln muss. Die Überprüfungsklausel weist dem Parlament eine wichtige übergreifende Rolle zu und trägt dazu bei, dass die Programme des Fonds auch an den politischen Leitlinien der EU ausgerichtet sind, wie in den Empfehlungen des EU-Parlamentspräsidenten für die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen angegeben.

8. Staatliche Beihilfen

Der Just Transition Fund macht es außerdem möglich, Unternehmen, die sich aufgrund von außergewöhnlichen Umständen in Schwierigkeiten befinden, innerhalb des temporären Rahmens zu unterstützen, etwa im Bereich Investitionen, um im Kontext der Energiewende die Energiekosten zu reduzieren.

Apartment buildings/ CC0 Margot Polinder
Apartment buildings/ CC0 Margot Polinder
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