UNSERE TRANSPARENZPOLITIK
Die Fraktion der Grünen/EFA setzt sich für eine transparente Lobbyarbeit und den gleichberechtigten Zugang von Interessengruppen zum Entscheidungsprozess ein. Dafür hat die Fraktion im Laufe der Jahre verschiedene Instrumente eingeführt, um die Transparenz unserer Aktivitäten und der ausgegebenen öffentlichen Gelder zu garantieren
Die Grünen/EFA-Fraktion hat interne Standards zur Transparenz und Rechenschaftspflicht aufgestellt, die im Folgenden zusammengefasst sind. Hier geht es zum vollen Bericht
Wir waren die erste Fraktion im Europäischen Parlament, die bereits 2015 und als Versprechen während , um Treffen mit Interessengruppen transparenter zu machen. Darüber hinaus hat sich die Fraktion verpflichtet, nur Lobbyisten, die im EU-Transparenzregister registriert sind, zu treffen. Zudem beschränken wir die Treffen mit Tabaklobbyist*innen, wenn es um gesundheitspolitische Themen geht (in Übereinstimmung mit dem UN-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums).
Dank uns hat das Europäische Parlament nun verbindliche Regeln, die diejenigen MdEPs, die Berichterstatter*in (Hauptverfasser*in), Schattenberichterstatter*in oder Vorsitzende von Ausschüssen sind, verpflichten, für jeden Bericht, an dem sie arbeiten, ihre Treffen mit Lobbyist*innen zu veröffentlichen. Diese Treffen werden auf der jeweiligen Profilseite der/des Abgeordneten auf der Website des Europäischen Parlaments aufgeführt.
Wir setzten uns auch dafür ein, dass die Pflicht zur Anmeldung von Sitzungen auf alle MdEPs und auf alle geplanten Sitzungen mit Interessenvertreter*innen von Behörden aus Drittländern im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit ausgedehnt wird, was auch gelang. Die Regeln des EP sehen zwar keine klare Frist vor, aber die Grünen/EFA-Abgeordneten müssen diese Sitzungen innerhalb eines Monats auf der Website des EP veröffentlichen. Um den Schutz von Menschenrechts- und Umweltaktivist*innen oder Whistleblowern zu gewährleisten, ist es uns gelungen, eine Ausnahmeregelung einzuführen, die aus Gründen des Schutzes des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit einer Person gilt.
Darüber hinaus sollten Grüne/EFA-Abgeordnete, die als Bericht- oder Schattenberichterstatter*in fungieren, in der Begründung von Änderungsanträgen angeben, ob Teile eines Berichts oder eingereichte Änderungsanträge auf den Beitrag von Interessengruppen oder Lobbyisten zurückzuführen sind.
Die allgemeine Kostenpauschale (GEA) ist ein Geldbetrag, den die Mitglieder des Europäischen Parlaments jeden Monat zur Deckung ihrer Bürokosten erhalten. Die GEA, zur Zeit 4.950€, ist eine der wenigen Ausgaben, die in keiner Weise verbucht werden müssen. Wenn die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die allgemeine Kostenpauschale (GEA) ausgeben, geben sie jedoch öffentliche Gelder aus, die von den europäischen Steuerzahler*innen bezahlt werden, so dass diese Ausgaben transparent und nachvollziehbar sein sollten. Aus diesem Grund hat die Fraktion Grüne/EFA eine interne Politik verabschiedet, um Transparenz und Rechenschaftspflicht für die GEA zu gewährleisten.
- Die Mitglieder der Grünen/EFA-Fraktion verpflichten sich, die allgemeine Ausgabenpauschale (GEA) auf einem separaten Bankkonto zu verwalten.
- Am Ende ihres Mandats müssen die Grünen/EFA-Abgeordneten alle nicht ausgegebenen GEA-Mittel an die Konten des Europäischen Parlaments zurückgeben. Dies wird derzeit vom EP auf rein freiwilliger Basis gehandhabt.
- Die Verwendung der GEA-Mittel muss nachvollziehbar und transparent sein:
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Alle Belege aufbewahren: Alle Belege müssen von den Grünen/EFA-Abgeordneten bis zum Ende ihres Mandats aufbewahrt werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, sie länger aufzubewahren (oder Sie können einen Auszug aus Ihrem Kontoauszug vorlegen, um die Ausgaben zu bestätigen).
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Veröffentlichung der Ausgaben: Eine Übersicht über die wichtigsten Ausgaben nach Kategorien wird veröffentlicht oder ist zumindest auf Anfrage erhältlich (z. B. Kommunikationskosten, Büromiete, Büromaterial usw.), und zwar mindestens einmal jährlich.
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Rechnungsprüfung: Die Grünen/EFA-Mitglieder beantragen die Prüfung ihrer durch die allgemeine Kostenvergütung abgedeckten Ausgaben durch einen offiziellen externen Rechnungsprüfer und veröffentlichen die Prüfbescheinigung einschließlich der Ausgabenkategorien jedes Jahr auf der Website des Parlaments.
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Die Abgeordneten der Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament verpflichten sich außerdem, eine Prüfung oder Bestätigung zu veröffentlichen, dass ihre Verwendung der GEA mit den Vorschriften des Parlaments übereinstimmt.
Weitere Informationen darüber, wie die Gelder der Fraktion im Europäischen Parlament ausgegeben werden, sind in unseren Jahresabschlüssen (Finanzberichten) und der internen Finanzordnung der Fraktion auf der Webseite des Europäischen Parlaments einzusehen. Die Jahresrechnung und die Finanzen der Europäischen Grünen Partei sind auf der EGP-Webseite einsehbar.
Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments sind verpflichtet, jedes Jahr ihre privaten Interessen zu veröffentlichen und zu aktualisieren, einschließlich aller zusätzlichen, nicht vergüteten Tätigkeiten. Solche Erklärungen werden auf der Profilseite jedes MdEP auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht (siehe Beispiel hier).
Es ist uns auch gelungen, eine Vermögenserklärung einzuführen, die die Abgeordneten zu Beginn und am Ende jeder Amtszeit abgeben müssen. Dies ist nützlich, um zu verstehen, welche Art von persönlichen Einkünften die Mitglieder des Europäischen Parlaments neben ihrem Parlamentsgehalt haben könnten. MdEP dürfen sich nicht an bezahlten Lobbytätigkeiten beteiligen, die in direktem Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess der Union stehen. Um Konflikte mit dieser Regel zu vermeiden, sollten die Mitglieder der Grünen/EFA-Fraktion außerdem keine Vergütungen von Organisationen und Einzelkunden annehmen, die in den Anwendungsbereich des Transparenzregisters fallen.
Geschenke können nur angenommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer diplomatischen Höflichkeit gegeben werden und wenn sie weniger als 150 EUR wert sind. Wenn MdEPs offiziell das Europäische Parlament als Institution vertreten, gelten andere Regeln, die dazu verpflichten, alle Geschenke in einem öffentlichen Register zu deklarieren. Wenn Reise-, Unterkunfts- oder Aufenthaltskosten von MdEPs von Dritten übernommen werden, müssen diese offengelegt werden. Die Abgeordneten der Grünen/EFA-Fraktion nehmen jedoch keine Kostenerstattungen durch Dritte an und decken die Kosten mit den entsprechenden vom EP bereitgestellten Mitteln. Die Fraktion Grüne/ EFA kann einige Reisekosten von Mitgliedern aus ihrem Haushalt gemäß den in Anhang 4 ihrer internen Finanzvorschriften beschriebenen Bestimmungen und Verfahren abdecken. MdEP nehmen auch nicht an Integroups oder Freundschaftsgruppen teil, die nicht den einschlägigen Transparenzregeln entsprechen.
Der Fraktion der Grünen/EFA ist es gelungen, die Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Interessenkonflikten zu stärken, indem besser definiert wurde, wann ein Interessenkonflikt vorliegt und das angemessene Verhalten im Falle eines Interessenkonflikts geklärt wurde. Die neuen Regeln, die das Parlament im November 2023 angenommen hat, führt auch eine Erklärung über das Bewusstsein von Interessenkonflikten für Amtsinhaber*in, Berichterstatter*in und Schattenberichterstatter*in sowie Teilnehmer*innen an offiziellen Delegationen oder interinstitutionellen Verhandlungen ein, um die öffentliche Kontrolle zu erleichtern.
Die Mitglieder unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um den Anschein von Interessenkonflikten aufzudecken und zu vermeiden, insbesondere wenn es sich bei dem Dritten um eine Organisation handelt, die in den Anwendungsbereich des Transparenzregisters fällt, oder um eine Regierung eines Drittlandes. Ein Mitglied, das feststellt, dass es sich in einem Interessenkonflikt befindet, bemüht sich unverzüglich um dessen Beilegung. Gelingt es nicht, den Konflikt zu lösen, stellt das Mitglied sicher, dass das betreffende private Interesse in der Erklärung über private Interessen (Anhang I, Artikel 4) angegeben wird. Tritt bei einem Mitglied ein potenzieller finanzieller Interessenkonflikt auf, so löst es den betreffenden Vermögenswert oder die betreffende Vergütung unverzüglich auf oder unterrichtet den Fraktionsvorstand und tritt von der Aufgabe oder Rolle zurück, die den finanziellen Interessenkonflikt verursacht hat.
Informationen über die Höhe des Gehalts und der Rente der MdEPs stehen auf der Webseite des Europäischen Parlaments zur Verfügung. Das Gehalt stammt aus dem Haushalt des Parlaments. Als Ausgangspunkt beträgt das monatliche Gehalt vor Steuern der MdEPs nach dem einheitlichen Statut 8.757,70 EUR (Stand: Juli 2018).
Weitere Informationen zu Gehältern, Renten und Zulagen für MdEPs sind zu finden unter: https://www.europarl.europa.eu/meps/en/about
Die Ethikregeln gelten nicht nur für Politiker*innen, sondern auch für die Mitarbeiter*innen des Europäischen Parlaments. Die Mitarbeiter*innen müssen unabhängig handeln, müssen Geschenke ablehnen und dürfen keine vergüteten Nebentätigkeiten ausüben. Auch die beruflichen Tätigkeiten des Ehepartners/der Ehepartnerin müssen angegeben werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. In den zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Europäischen Parlament müssen die Mitarbeiter*innen angeben, wo sie zu arbeiten beabsichtigen, um etwaige Unvereinbarkeiten zu auszuschließen.
Alle EU-Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, Missstände zu melden, wenn sie davon erfahren. Die Grünen/EFA-Fraktion hat eine spezielle Politik zum Schutz von Whistleblower um unsere Mitarbeiter*innen zu ermutigen, ohne Angst vor Strafen ihre Meinung zu sagen.