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Press release |

Grenzüberschreitende Verkehrsbußen

Schutz der Verkehrssünder darf nicht über Verkehrssicherheit stehen

Zur politischen Einigung des Verkehrsministerrates über die Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften erklären Eva Lichtenberger und Michael Cramer, verkehrspolitische Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

"Die heute im Verkehrsministerrat erreichte Einigung zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften ist grundsätzlich zu begrüßen. Genauso wie grenzüberschreitende Mobilität in der EU mittlerweile selbstverständlich geworden ist, muss auch selbstverständlich sein, dass die Durchsetzung von geltenden Verkehrsvorschriften nicht an Landesgrenzen Halt macht.

Bisher konnten Verkehrssünder nahezu sicher sein, für in anderen Mitgliedstaaten begangene Delikte nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Dies widersprach nicht nur dem Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen den Ansässigen eines Mitgliedstaats und anderen EU-Bürgern, sondern hat auch die in der EU unternommenen Anstrengungen für mehr Straßenverkehrssicherheit untergraben: Denn Fahrer aus anderen Mitgliedstaaten sind für eine überproportional große Anzahl von Verkehrsdelikten verantwortlich. Beispielsweise entfallen laut EU-Kommission 15% aller Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Fahrer aus anderen EU-Staaten, obwohl diese nur rund 5% aller Autofahrer stellen.

Es ist vor diesem Hintergrund unverständlich, dass sich der Rat nicht auf eine effektivere Regelung einigen konnte, denn nach wie vor werden nationale Regelungen bestimmen, wer für die mit einem Fahrzeug begangenen Verkehrsdelikte letztendlich haftet. In Deutschland beispielsweise können Halter dann weiterhin unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht die Herausgabe des Namens des Fahrers verweigern und damit eine Durchsetzung der Vorschriften verhindern.

Indem sich die deutsche Bundesregierung auf europäischer Ebene massiv für diese Regelung eingesetzt hat, ruft sie die Bürger zum Rechtsbruch im EU-Ausland auf. Dabei hat man in Deutschland die Durchsetzungsprobleme längst erkannt und für den ruhenden Verkehr die Anwendung der Hafterhaltung beschlossen. Nun gilt es, diesen Grundsatz nicht nur auf Falschparker anzuwenden, sondern auch auf die für 75% aller tödlichen Unfälle verantwortlichen Verkehrsdelikte anzuwenden - und dies nicht erst ab einer Geldbuße von 70 EUR. Wir werden uns in den nun folgenden Verhandlungen zwischen Rat und Parlament für eine Stärkung in diesem Sinne einsetzen."

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Michael Cramer
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