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Europäische Bürgerinitiative

Startschuss für ein bürgerfreundlicheres Europa

Am 1. April ist es so weit. Europa wird mehr Demokratie wagen. Das ist kein Aprilscherz. Denn an diesem Tag tritt die Europäische Bürgerinitiative (EBI) in Kraft. Eine Million Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten der EU können künftig mit ihrer Unterschrift die Europäische Kommission auffordern, für ihr Anliegen ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dazu erklärt Gerald Häfner, Berichterstatter des EP für die EBI und Koordinator der grünen Fraktion im Verfassungsausschuss des Europaparlaments:

"Dies ist ein großer Tag für die Bürger Europas. Bisher gab es Partizipationsrechte nur im Nationalstaat. Und Brüssel war weit weg. Damit ein Mehr an Europa nicht ein Weniger an Demokratie bedeutet, brauchen wir direkte Beteiligungsrechte auch auf der europäischen Ebene. Dies haben wir nach langen Auseinandersetzungen erreicht. Zum ersten Mal in der Geschichte konnten wir ein Instrument erkämpfen, mit dem die Bürgerinnen und Bürger auch auf europäischer Ebene einen Fuß in der Tür haben und die Themen und Debatten mit bestimmen können. Die EBI ist ein erster, aber äußerst wichtiger Schritt, um Europa den Bürgern und die Bürger Europa näher zu bringen.

Die EBI selbst ist ein Beispiel für erfolgreiches Bürgerengagement. Denn es waren zivilgesellschaftliche Organisationen wie Democracy International oder Mehr Demokratie in Deutschland, die dieses Instrument ersonnen und es in die Beratungen des Verfassungskonventes eingebracht haben. Und die im Vergleich zum Kommissionsentwurf deutlich bürgerfreundlicheren Regelungen, die am 1. April nun in Kraft treten, sind ein Erfolg der Grünen im Europaparlament sowie des Parlamentes insgesamt. Denn wir haben dafür gesorgt, dass Hürden gesenkt, bürokratische Erschwernisse beseitigt und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wurden. Vor allem aber konnten wir die Türen in Brüssel für erfolgreiche EBIs öffnen. Sie bekommen nun nicht nur, wie von dieser vorgesehen, einen Brief der Kommission, sondern können ihren Vorschlag künftig vor Parlament, Kommission und Öffentlichkeit in einer gründlichen Anhörung erläutern.

Jetzt kommt es darauf an, wie die Bürger diese Möglichkeit nutzen und zu welchen Themen sie Initiativen ergreifen werden. Mir selbst ist schon über ein Dutzend geplanter EBIs bekannt. Sie werden dazu beitragen, dass sich die Bürger in Europa einmischen und Diskussionen über die Politik und die Zukunft Europas entstehen. Doch den entscheidenden Schlüssel zu Erfolg oder Misserfolg der EBI hält die Kommission in der Hand. Nur wenn sie den Worten erfolgreicher Initiativen auch Taten folgen lässt, nur wenn aus berechtigten Wünschen der Bürger auch Gesetzgebungsinitiativen werden, wird die EBI langfristig nicht die Frustration, sondern die Identifikation und das Engagement der Bürger stärken. Denn eines ist klar: Das gemeinsame Europa kann nur funktionieren, wenn es das Vertrauen seiner Bürger zurückgewinnt."

Hintergrund:

Die EBI wurde von Demokratieinitiativen wie Mehr Demokratie, Democracy International und Initiative & Referendum Institute Europe vorgeschlagen und vom Konvent für die geplante Europäische Verfassung in den Verfassungsentwurf aufgenommen. Nach der Ablehnung des Verfassungsprojektes fand sie Aufnahme in den Vertrag von Lissabon (Art. 11 (4)).

Der von der Kommission im Frühjahr 2010 veröffentlichte Regelungsentwurf stieß auf breite Ablehnung des Parlamentes. Erst nachdem dessen vier Berichterstatter, A. Lamassoure (EPP), Z. Gurmai (S&D); D. Wallis (ALDE) und G. Häfner (GRÜNE) in Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission erhebliche Verbesserungen durchgesetzt hatten, erzielte der so geänderte Entwurf in der Abstimmung vom 15.12.2010 eine überwältigende Mehrheit von 628:15 Stimmen und wurde anschließend am 14.2.2011 auch vom Rat angenommen.

Nach einer 13-monatigen Frist für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten, tritt die Verordnung am 1.4.2012 in Kraft. Von jetzt an können Bürger überall in der EU zu ihnen wichtigen Anliegen Vorschläge machen. Sie brauchen dazu zunächst 7 Mit-Initiatoren aus verschiedenen Ländern. Unterschriften können für maximal 12 Monate online oder auf Papier gesammelt werden. Dabei gilt es, die Unterstützung von mindestens 1 Million Unionsbürgern aus mindestens 7 Mitgliedsstaaten zu gewinnen. Erfolgreiche EBIs müssen vom Parlament wie von der Kommission angehört werden. Anschließend prüft die Kommission, ob und ggf. in welcher Weise sie dieses Anliegen umsetzen kann und arbeitet dafür auf der Grundlage der EBI ggf. einen entsprechenden Initiativvorschlag für das Verfahren der ordnungsgemäßen EU-Gesetzgebung aus.

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© Alexander Briel
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