EU-Kommission muss handeln
Schwarze Liste für Geldwäsche
Am heutigen Mittwoch hat das Europäische Parlament die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene schwarze Liste von Drittländern mit hohem Risiko von Geldwäschepraktiken zum zweiten Mal zurückgewiesen (1). Darauf haben wir Grünen mit Erfolg hingewirkt. Damit drängt das Europaparlament darauf, dass die EU-Kommission eine eigene Bewertung vornehmen muss, welche Länder auf die schwarze Liste für unkooperative Geldwäsche-Staaten aufgenommen werden und sich nicht nur auf bereits vorliegende Einschätzungen von anderen verlassen soll (2).
Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Wir brauchen eine schwarze Liste, die ihren Namen verdient hat. Angesichts der jüngsten Skandale zur Finanzkriminalität darf die EU-Kommission nicht nur Schönheitskorrekturen vornehmen. Dass Steueroasen wie Panama nach wie vor nicht auf der schwarzen Liste stehen, zeigt, dass die EU-Kommission die Samthandschuhe immer noch nicht abgelegt hat. Die Hauptgefahren für saubere Finanzmärkte gehen nicht von Äthiopien oder Guyana aus, sondern von den Hauptstädten der Briefkastenfirmen wie den Britischen Jungferninseln, den Kaiman-Inseln, Panama, den britischen Kanalinseln und den mit ihnen eng verbundenen globalen Finanzzentren.
Die Task Force Finanzkriminalität braucht dringend mehr Ressourcen und Personal in der Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz. Justizkommissarin Jourova kann mit nur sechs Mitarbeitern den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht aufnehmen. Das Europäische Parlament hat der EU-Kommission erneut den klaren Auftrag erteilt, eigene, gründlichere und unabhängige Bewertung vorzunehmen, anstatt sich nur auf externe Informationen zu verlassen. EU-Kommissionspräsident Juncker ist jetzt am Zug, den Kampf gegen Geldwäsche zu priorisieren und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. “
(1) Die Grünen/EFA-Fraktion, S&D, die Liberalen, die Linken und die 5-Sterne-Abgeordneten haben den Vorschlag zurückgewiesen. Gegen die Ablehnung hat ECR gestimmt. Bei der EVP haben sich viele Abgeordnete enthalten.
(2) Die vierte Geldwäsche Richtlinie (AMLD) aus dem Jahr 2015 gibt der EU-Kommission den Auftrag, hoch riskante Drittländer zu ermitteln. Die heute vom Europaparlament abgelehnte schwarze Liste ist die zweite überarbeitete Fassung der vorherigen Liste von Juli 2016, eine erste überarbeitete Fassung wurde bereits im Januar abgelehnt.
Die schwarze Liste für unkooperative Geldwäsche-Staaten der EU-Kommission vom Juli 2016 umfasste folgende elf Länder: Afghanistan, Bosnien, Guyana, Irak, Laos, Syrien, Uganda, Vanuatu, Jemen, Nordkorea und Iran. Durch den delegierten Rechtsakt sollte Guyana von der schwarzen Liste gestrichen und Äthiopien hinzugefügt werden. Damit bleibt die Liste eine fast identische Kopie der Vorlage der Financial Action Task Force (FATF), dem internationalen Forum, das zu Geldwäsche und Terrorfinanzierung arbeitet.