Press release
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Schattenbanken
Michel Barnier gefährdet seinen guten Ruf
Heute veröffentlichte die EU-Kommission ihre lang erwarteten Regeln zu Schattenbanken. Sie umfassen eine Kommunikation zu Schattenbanken sowie eine Verordnung zu Geldmarktfonds. Die neuen Regeln zur Regulierung von Geldmarktfonds sind Teil eines global abgestimmten Vorgehens, um sicherzustellen, dass die schärferen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln im Bereich der Banken nicht durch einen wachsenden unregulierten Sektor umgangen werden.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, erklärt dazu:
"Mit enttäuschenden Vorschlägen zur Regulierung von Schattenbanken gefährdet Binnenmarktkommissar Michel Barnier seinen guten Ruf als konsequenter Regulierer. Noch im Dezember 2012 hatte der Europäische Systemrisikorat (ESRB) ein Verbot von Geldmarktfonds empfohlen, die einen festen Rückkaufswert für ihre Fondsanteile garantieren (Constant Net Asset Value - CNAV Fonds). Am 29. August 2013 folgte der globale Finanzstabilitätsrat (FSB) mit ähnlichen Forderungen. Doch die EU-Kommission bleibt hinter diesen internationalen Vorschlägen deutlich zurück. Sie fordert von den Fonds lediglich einen Kapitalpuffer von 3% auf die Bilanzsumme. Dabei reicht das bei weitem nicht aus, um Notverkäufe zu verhindern, mit der CNAV Geldmarkfonds Öl ins Feuer der Eurokrise geschüttet hatten. Denn die Wertverluste sind in einer schweren Krise ungleich größer als 3%. In einer neuen Krise wären die Geldmarktfonds wiederum Brandbeschleuniger.
Doch damit nicht genug. Der Richtlinienentwurf liegt schon seit einem halben Jahr in den Schubladen der EU-Kommission. In dieser Zeit war die Finanzlobby nicht untätig. Für den 3%igen Kapitalpuffer gibt es nun noch eine großzügige Übergangsphase von 3 Jahren (Über den Sommer wurde Art. 43 hinzugefügt). Sie ignoriert auch einen klaren Beschluss des Europaparlaments vom Juni 2013. Die EU-Kommission wertet damit die Geschäftsinteressen der in den Steueroasen Luxemburg und Irland ansässigen Fonds höher als das Gemeinwohlinteresse der Finanzmarktstabilität."
Weitere Informationen mit einem Vergleich zwischen dem Entwurf der EU-Kommission vom März 2013, den Empfehlungen des ESRB und des FSB und dem nun abgeschwächten Vorschlag der EU-Kommission finden Sie auf: http://www.sven-giegold.de/?p=13732