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EuGH zu Facebook/Safe Harbor

EU-Kommission muss Safe-Harbor sofort aussetzen

Der Generalanwalt des EuGH, Yves Bot, hat an diesem Mittwoch seine Schlussanträge zum Fall der Datenweitergabe von Facebook-Daten in die USA im Rahmen von "Safe Harbor" vorgelegt. Er stellt fest, dass bei der Weitergabe von Facebook-Daten in die USA der erforderliche gleichwertige Schutz europäischer Datenschutzrechte nicht gewährleistet wird. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion:

„Ich begrüße die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof. Damit ist klar, dass die irische Datenschutzbehörde eine solche Datenweitergabe untersagen muss. Der Europäische Gerichtshof untermauert mit dieser Stellungnahme die Forderung des Europäischen Parlaments, Safe Harbor auszusetzen. Es ist absolut inakzeptabel, dass die Europäische Kommission diese eindeutige Forderung seit eineinhalb Jahren ignoriert. Sie muss nun die Konsequenzen ziehen und Safe Harbor sofort aussetzen.

Wir brauchen nun einheitliche Datenschutzregeln für die Europäische Union, die auch gegenüber den international agierenden Internetunternehmen aus den USA durchgesetzt werden. Dafür brauchen wir schnellstmöglich eine Einigung über die geplante Datenschutzverordnung mit starken individuell durchsetzbaren Rechten."

Hintergrund
Max Schrems wirft Facebook vor, persönliche Daten an die US-Behörden weitergegeben zu haben. Schrems hatte sich nach den Snowden-Enthüllungen über das US-Spähprogramm Prism an die irische Datenschutzbehörde gewandt, um zu erfahren, welche seiner persönlichen Daten das Unternehmen an US-Behörden weitergegeben hatte. Die irische Datenschutzbehörde hatte die Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, die so genannte "Safe Harbor-Erklärung" der EU gegenüber einer Reihe von US-Unternehmen schütze die Daten von EU-Bürgern angemessen. Das US-Unternehmen Facebook hat seinen europäischen Sitz in Irland, daher ist für Beschwerden die irische Datenschutzbehörde zuständig.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in den kommenden Monaten erwartet.

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© Stefano Corso
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Jan Philipp Albrecht
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