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Ashton-Bericht

Europas Menschenrechtspolitik braucht verbindlichere Zeitrahmen und effektive Instrumente

Anlässlich der heute von EU-Außenministerin Catherine Ashton vorgestellten Überprüfung der Menschenrechtspolitik des Bündnisses erklärt Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Europäischen Parlaments: 

"Die heute von EU-Außenministerin Ashton vorgestellte Überprüfung der Menschenrechtspolitik ist eine wichtige, längst überfällige Initiative. Es handelt sich hierbei um einen ersten Schritt mit allgemeinen Angaben zu den prioritären Themen und Strukturen, die nun durch verbindliche Zeitrahmen und effektive Instrumente präzisiert werden müssen.

So ist es sicherlich richtig, dass der Kampf gegen die Straflosigkeit oder die Verbindung von Menschenrechten und Wirtschaftspolitik bedeutende Themenfelder darstellen. Doch wirtschaftliche Akteure müssen dann auch endlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind oder diese in Auftrag gegeben haben.

Die EU kann nur dann eine überzeugende Menschenrechtspolitik in ihren Außenbeziehungen verfolgen, wenn sie diese auch innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten umsetzt. Andere Länder zur Einhaltung von Menschenrechten im Kampf gegen den Terrorismus anzuhalten, wirkt wenig überzeugend, wenn Europa selbst die eigene Verwicklung in CIA-Auslieferungsflüge und Geheimgefängnisse auf europäischem Boden nicht zufriedenstellend aufarbeitet.

Die EU benötigt eine hochrangige Vertretung für Menschenrechtsschutz, um eine Kohärenz der EU-Menschenrechtspolitik in den verschiedenen Politikfeldern zu gewährleisten. Diese Forderung wurde wiederholt vom EP erhoben, es ist ein Fortschritt, dass Lady Ashton heute nun endlich darauf eingegangen ist.

Artikel 21 des Lissabon-Vertrags (1) schreibt die weltweite Förderung und den Schutz der Menschenrechte vor. Nur mit einer gemeinsamen Anstrengung von Europäischem Auswärtigem Dienst, Europaparlament und Mitgliedstaaten kann dieses Versprechen erfolgreich umgesetzt werden. Deshalb werde ich mich intensiv dafür einsetzen, dass der nun lancierte Prozess eine gemeinsame Erklärung aller EU-Institutionen und eine Strategie zum Ergebnis hat, in denen klare Zielvorgaben und konkrete Umsetzungsschritte benannt werden. Da ist es ermutigend, dass der dänische Europaminister Nicolai Wammen mir gerade bestätigte, dass auch er die Menschenrechte als Priorität für die im Januar beginnende dänische EU-Ratspräsidentschaft betrachtet."

Anmerkungen:

1) Artikel 21, Absatz 1, des Lissabon-Vertrags: Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.

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Barbara Lochbihler
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