Recht auf anwaltlichen Beistand
Der kleinste gemeinsame Nenner ist zu wenig!
Zu den Verhandlungen im Rat der Innen- und Justizminister am Donnerstag (7.6.) und Freitag (8.6.) über die Richtlinie zum Recht auf Zugang zu anwaltlichem Beistand erklärt der Grüne Innen- und Justizpolitikexperte, Jan Philipp Albrecht:
"Angesichts der rasant voranschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Europa müssen die EU-Staaten nun endlich Schluss machen mit dem Klein-Klein bei der Schaffung einheitlicher Verfahrensrechte. Vertraulichkeit, schnellstmöglicher Kontakt und Präsenz sind das A und O, wenn es um die Rechte von Beschuldigten und Verdächtigen geht. Dazu gehört, dass der Anwalt oder die Anwältin nicht von polizeilichen Verhören ausgeschlossen werden darf, das Prinzip der Vertraulichkeit gilt und der anwaltliche Beistand Haftbedingungen überprüfen kann. Hier haben die Innen- und Justizminister noch zu wenig geliefert. Der kleinste gemeinsame Nenner ist zu wenig!"
Die Regierungen Großbritanniens, Irlands, Frankreichs, Belgiens und der Niederlande setzen sich in den Ratsverhandlungen dafür ein, die Rechte von Beschuldigten oder Verdächtigten auf ein Minimum zu beschränken. Wenn es nach ihnen geht, soll etwa der anwaltliche Beistand von Verhören ausgeschlossen werden können.
Der federführende Innenausschuss wird in seiner Sitzung am 21/22. Juni über das Mandat für die Verhandlungen des Europäischen Parlaments mit dem Rat der Innen- und Justizminister abstimmen. Der mitberatende Rechtsausschuss hatte die Stellungnahme von Jan Philipp Albrecht bereits am 20. Dezember 2011 angenommen.
Bei Fragen erreichen Sie Jan Philipp Albrecht unter seiner deutschen Mobilnummer +49 175 165 66 98.