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Press release |

Europatag – Aufbruch in ein Europa der Bürger

Erste Europäische Bürgerinitiative offiziell gestartet

Am heutigen Europatag erklärte die Europäische Kommission mit „Fraternité 2020“ die erste Europäische Bürgerinitiative (EBI) für zulässig. Ein Bürgerausschuss aus Belgien, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Spanien und Ungarn hatte den Vorschlag eingereicht, der den Ausbau von europäischen Austauschprogrammen fordert und langfristig bis zu 10% des EU-Budgets dafür verwenden möchte.

Dazu erklärt Gerald Häfner, Berichterstatter des Europaparlaments für die EBI und Koordinator der grünen Fraktion im Verfassungsausschuss des EP:

„Heute wurde die erste europäische Bürgerinitiative zugelassen. Damit beginnt ein neues Kapitel in der Geschichte Europas. Ein Kapitel, in dem die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nur Zuschauer sind, sondern selbst mit ihren Vorschlägen und ihrer Unterschrift die Agenda der EU mit beeinflussen können.

Fraternité 2020 ist die erste zugelassene Initiative. Viele weitere werden folgen. Schon jetzt wurden bei der Kommission neun weitere Initiativen eingereicht. Bürger mischen sich ein und stellen ihre Forderungen – an europäische Institutionen und Politiker – vom Schutz des Grundrechts auf Trinkwasser über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens bis hin zu einem atomfreien Europa.

Das zeigt: viele Bürgerinnen und Bürger sind aktiv und engagiert. Sie mischen sich ein – wenn man sie lässt. Dieses Engagement tut Europa gut – aber nur wenn es auch gehört wird und Folgen hat. Wenn es dagegen wirkungslos bleibt, wird es bald schon versiegen. Europa braucht Engagement und Diskussion, braucht große, offene Debatten über seine aktuelle und zukünftige Entwicklung.

Dafür ist aber unerlässlich, dass die europäischen Regierungen und die EU-Institutionen den Initiativen mit maximalem Wohlwollen begegnen und sie im Erfolgsfalle ernsthaft in das Gesetzgebungsverfahren der EU einfließen lassen. Viele Mitgliedsländer gehen mit sehr gutem Beispiel voran – andere aber setzen die entsprechende Regulierung nur sehr zögernd um. In einem Mitgliedsland wissen die Bürgerinnen und Bürger immer noch nicht, welche Behörde für die EBI zuständig sein wird. Dieser hinhaltende Widerstand gegen die Umsetzung eines neuen Bürgerrechts ist inakzeptabel.

Europa hat mit der EBI ein Instrument, das den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern beleben und damit die demokratische Legitimation der Union stärken, das Vertrauen in die Institutionen wieder wachsen lassen kann. Nun liegt es an uns, Bürgerinnen und Bürgern, Parlament und Institutionen, etwas Fruchtbares und Bleibendes daraus zu machen.“

Hintergrund:

Die EBI wurde von Demokratieinitiativen wie Mehr Demokratie, Democracy International und Initiative & Referendum Institute Europe vorgeschlagen und vom Konvent für die geplante Europäische Verfassung in den Verfassungsentwurf aufgenommen. Nach der Ablehnung des Verfassungsprojektes fand sie Aufnahme in den Vertrag von Lissabon (Art. 11 (4)).

Der von der Kommission im Frühjahr 2010 veröffentlichte Regelungsentwurf stieß auf breite Ablehnung des Parlamentes. Erst nachdem dessen vier Berichterstatter, A. Lamassoure (EPP), Z. Gurmai (S&D); D. Wallis (ALDE) und G. Häfner (GRÜNE) in Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission erhebliche Verbesserungen durchgesetzt hatten, erzielte der so geänderte Entwurf in der Abstimmung vom 15.12.2010 eine überwältigende Mehrheit von 628:15 Stimmen und wurde anschließend am 14.2.2011 auch vom Rat angenommen.

Nach einer 13-monatigen Frist für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten, tritt die Verordnung am 1.4.2012 in Kraft. Von jetzt an können Bürger überall in der EU zu ihnen wichtigen Anliegen Vorschläge machen. Sie brauchen dazu zunächst 7 Mit-Initiatoren aus verschiedenen Ländern. Die Europäische Kommission prüft dann, ob der Vorschlag nicht gegen europäische Grundrechte oder Grundsätze verstößt und ob sie rechtlich in die Zuständigkeit der EU fällt. Ab dem Tag der Zulassung können Unterschriften für maximal 12 Monate online oder auf Papier gesammelt werden.

Dabei gilt es, die Unterstützung von mindestens 1 Million Unionsbürgern aus mindestens 7 Mitgliedsstaaten zu gewinnen. Erfolgreiche EBIs müssen vom Parlament wie von der Kommission angehört werden. Anschließend prüft die Kommission, ob und ggf. in welcher Weise sie dieses Anliegen umsetzen kann und arbeitet dafür auf der Grundlage der EBI ggf. einen entsprechende Initiativvorschlag für das Verfahren der ordnungsgemäßen EU-Gesetzgebung aus.

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