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Communiqué de presse |

Steuerflucht

EU-Parlament bezweifelt Vereinbarkeit des Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz mit EU-Recht

Am 21. September haben Deutschland und die Schweiz ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Darin wird für die Zukunft eine anonymisierte Abgeltungssteuer auf Einkommen deutscher Steuerzahler aus Zins- und Kapitaleinkünften von 26,375% festgelegt, die die Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abführen müssen. Allerdings ist dieses Abkommen nicht mit der EU-Zinsrichtlinie vereinbar. Diese sieht automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten innerhalb der EU und eine Abgeltungssteuer von 35% für die Zinseinkünfte deutscher und europäischer Steuerzahler auf Schweizer Konten vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen im Europaparlament hat im Konsens eine Anfrage an die Kommission verabschiedet, in der sie die Behörde auffordert die Rechtmäßigkeit kritisch zu untersuchen und gegebenenfalls Schritte einzuleiten, um den EU-Rechtsbruch frühzeitig abzuwenden. (1)

In den USA wurde kürzlich ein Gesetz erlassen, das Schweizer Banken dazu drängt kooperativ mit der Steuerbehörde zusammen zu arbeiten. Sie haben die Wahl entweder Informationen über amerikanische Steuerzahler automatisch an die Behörde weiterzuleiten oder sie müssen mit höheren Kosten rechnen, wenn sie weiterhin auf dem US Markt tätig sein wollen.

Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament dazu:

“Der mit der Schweiz unterzeichnete Vertrag blockiert wichtige Fortschritte in der europäischen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten und für den automatischen Informationsaustausch. Während die EU-Kommission daran arbeitet, einen Schritt nach vorne zu machen und die Schweiz in den automatischen Informationsaustausch einzubinden, fällt der Bundesfinanzminister ihren Bemühungen in den Rücken. Anstelle den internationalen Druck, der auch durch die USA erzeugt wird, auf die Schweiz aufrecht zu erhalten, lässt Schäuble sich durch die Aussicht auf das schnelle Geld blenden. Dabei verliert er die eigentliche Chance, jetzt für mehr Gerechtigkeit im internationalen Steuerwettbewerb zu sorgen aus den Augen. Neben der Drohung des Bundesrats das Abkommen nicht zu ratifizieren, wenn es keine substantiellen Nachbesserungen gibt, muss die Bundesregierung sich jetzt auch auf Widerstand aus Brüssel gefasst machen. Auch die konservativen und liberalen Abgeordneten im Wirtschafts- und Finanzausschuss des Europaparlaments stimmen mit dieser Frage meiner kritischen Haltung zu, dass die EU-Rechtsvereinbarkeit zweifelhaft ist.

1) Den vollständigen Text der Anfrage finden Sie: 

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