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Communiqué de presse |

Entsenderichtlinie

Barroso bricht Versprechen und gefährdet sozialen Frieden

Die EU Kommission hat heute ihre Vorschläge zur Umsetzung der Entsenderichtlinie vorgelegt. Kommissionspräsident Barroso hatte diese bereits 2009 im Vorfeld seiner Wiederwahl angekündigt. Diese Versprechen zur Entsenderichtlinie hatten Kommissionspräsident Barroso die entscheidenden Stimmen zu seiner Wiederwahl gebracht. Daher knüpfen sich hohe Erwartungen an die Vorschläge der EU Kommission. Zu diesen erklärt die Grüne Europa-Abgeordnete Elisabeth Schroedter, stellvertretende Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses:

"Die Vorschläge der Kommission sind eine große Enttäuschung. Denn sie beinhalten genau das Gegenteil von dem, was Kommissionspräsident Barroso dem Parlament im Vorfeld seiner Wiederwahl versprochen hatte. Er wollte die Probleme beheben, die mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zum Laval, Viking u.a. in der Entsenderichtlinie entstanden sind. Zum anderen sollte das Europäische Parlament dabei im Mitentscheidungsverfahren beteiligt werden. Beide Versprechen wurde durch den Vorschlag der so genannten „Monti II Verordnung“ nicht eingehalten. Sie untergräbt das Streikrecht im Artikel 28 der Europäischen Grundrechtecharta und gefährdet damit ein international anerkanntes Grundrecht. Nach den neuen Vorschlägen soll das Streikrecht in ein gewisses Verhältnis zur Dienstleistungsrichtlinie gesetzt werden, quasi einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden. Das würde dazu führen, dass nicht mehr die Arbeitnehmer/innen darüber entscheiden, wann sie einen Streik als geeignetes Mittel im Arbeitskampf einsetzen können. Außerdem kann das Parlament eine Verordnung im Wettbewerbsrecht nicht ändern, sondern ihr nur zustimmen oder sie ablehnen.

In ihrem zweiten Vorschlag führt die Kommission zwar neue interessante Umsetzungsvorschläge ein, in anderen Artikeln gefährdet sie jedoch die Rechte der Arbeitnehmer/innen, in dem die Prüf-, Melde- und Bereithaltungsbefugnisse der Inspektoren beschränkt. Eine internationale Austauschplattform kann aber eine effektive die Kontrolle vor Ort und das sofortige Einleiten des Strafverfahrens gegen kriminelle Machenschaften nicht ersetzen. Diese Idee hatte das Parlament schon einmal im Zusammenhang Dienstleistungsrichtlinie zurückgewiesen. Der geschickt versteckte neue Versuch ist eine Ohrfeige für erfolgreichen Verhandlungen des Parlaments damals und eine für die Gewerkschaften, die damals in großen Demonstrationen gegen den Versuch des gesetzlichen Sozialdumpings gekämpft haben.“

Die Entsenderichtlinie regelt die Rechte der Arbeitnehmer/innen, die von ihrem Arbeitgeber in ein anderes Mitgliedsland zur Erbringung einer Dienstleistung entsendet sind. Nach der Richtlinie für die entsendeten Arbeitnehmer/innen in Bezug auf den Arbeitsschutz, grundlegende Rechte und den Lohn das Vorort-Prinzip, mindestens aber der vor Ort geltende Mindestlohn als absolute Untergrenze. Verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofes (Laval-Fall, Vikingfall u.a.) haben jedoch den Gleichheitsgrundsatz und auch das Streikrecht in Frage gestellt."

Link zum Statement von Kommissionspräsident Barroso vom 15. September 2009: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/09/391

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