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Communiqué de presse |

Mega-Trucks

Deutschland, Schweden und Dänemark verstoßen gegen EU-Recht!

Zur eindeutigen Antwort* der Europäischen Kommission auf die Anfrage zur Legalität des Einsatzes grenzüberschreitender Gigaliner erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:

"Nun ist es schwarz auf weiß von der Kommission bestätigt: Die momentan in mehreren europäischen Ländern stattfindenden grenzüberschreitenden Einsätze von Gigalinern verstoßen gegen EU-Recht. Den betroffenen Ländern, darunter auch dem Bundesland Schleswig-Holstein, droht damit eine Klage von der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 96/53/EG.

Das ist eine herbe Niederlage für die Monstertruck-Lobbyisten, die immer wieder versuchen, die EU mit einseitigen Workshops und Studien auf ihre Seite zu ziehen. Dabei liegen die Nachteile der Monstertrucks auf der Hand: Die Straßeninfrastruktur - Kreisverkehre, Kurven und Brücken - muss mit teuren Investitionen auf Kosten der Steuerzahler für den Profit einiger weniger Spediteure nachgerüstet werden. Ganz zu schweigen von den steigenden Unfall- und Sicherheitsrisiken für alle Verkehrsteilnehmer.

Mit dem Einsatz von Gigalinern in Europa würde die umweltschädlichste Verkehrsform im Fernverkehr begünstigt - auf Kosten des umweltfreundlicheren und sichereren Schienentransports. Mehr als 50 % des Einzel-wagen-Güterverkehrs würde durch die Monstertrucks von der Schiene auf die Straße verlagert. Da klingen die schönen Worte zur Bekämpfung des Klimawandels wie Hohn und Spott in den Ohren. Die Monstertrucks werden nicht nur negative Folgen für das Klima, sondern auch für die Ölabhängigkeit des Transportsektors haben. Die strenge Bewertung der Europäischen Kommission ist daher korrekt und absolut notwendig."

*Die Anfrage und die entsprechende Antwort der Europäischen Kommission finden Sie weiter unten. Sie können Sie auch unter http://www.michael-cramer.eu/show/3430974.htmlnachlesen.

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0200/10
von Michael Cramer (Verts/ALE) an die Kommission
Betrifft: Grenzüberschreitende Einsätze von Mega-Trucks (sog. Gigaliner)

In einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten werden Versuche mit sogenannten Mega-Trucks durchgeführt. Nach meiner Information verkehren Mega-Trucks dabei auch grenzüberschreitend zwischen Dänemark und Deutschland, sowie zwischen Schweden und Dänemark. EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani äußerte sich im März 2009 zu grenzüberschreitenden Fahrten mit überlangen und evtl. überschweren Lkw wie folgt: "Die Analyse der geltenden Rechtslage durch unsere Juristen schließt jedoch eine Auslegung der Richtlinie 96/53/EG zugunsten einer grenzüberschreitenden Nutzung aus." (Vgl. http://www.nomegatrucks.eu/deu/news/interview-eu-verkehrskommissar-tajani-riesen-lkw/)

Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne folgende Fragen an die Europäische Kommission stellen:

1. Ist die Europäische Kommission über die oben genannten grenzüberschreitenden Einsätze von Mega-Trucks seitens der beteiligten Mitgliedstaaten unterrichtet worden oder hat sie auf andere Weise Kenntnis von den grenzüberschreitenden Einsätzen erhalten?

2. Verstößt die grenzüberschreitende Nutzung von überlangen und überschweren Lkw gegen das geltende EU-Recht? Wenn ja, was gedenkt die Europäische Kommission gegen die oben genannten grenzüberschreitenden Einsätze von Mega-Trucks zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie gedenkt die Europäische Kommission sicherzustellen, dass es nicht zu weiteren grenzüberschreitenden Einsätzen von Mega-Trucks innerhalb der EU kommt?

Im Hinblick auf eine mögliche Änderung der Richtlinie 96/53/EG mit dem Ziel, den Einsatz von Mega-Trucks innerhalb der EU zuzulassen, hat die GD TREN in den zurückliegenden Monaten eine Reihe von Workshops durchgeführt und Studien erstellen lassen.

4. Welche Kosten sind den europäischen Steuerzahlern in Zusammenhang mit den genannten Aktivitäten (Studien und Workshops) der GD TREN bislang entstanden?

5. Wurden diese Aktivitäten auch von dritter Seite finanziell oder personell unterstützt? Wenn ja, von wem, und welchen Umfang hatte diese Unterstützung?

E-0200/10DE
Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission
(16.03.2010)

Nach Art. 4 der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr können die Mitgliedstaaten den innerstaatlichen Verkehr von schweren Lastkraftwagen, deren Abmessungen von den in spezifischen Punkten des Anhangs I dieser Richtlinie festgelegten Abmessungen abweichen, unter bestimmten Bedingungen genehmigen, sofern sie die Kommission davon in Kenntnis setzen.

Ende 2008 hat Dänemark der Kommission seine Absicht mitgeteilt, in seinem Hoheitsgebiet Versuche mit Mega-Trucks zu genehmigen. Über grenzüberschreitende Versuche, die in jedem Fall gegen die Bestimmungen der Richtlinie verstoßen, wurde die Kommission von keinem Mitgliedstaat unterrichtet.

Würde die Kommission über einen grenzüberschreitenden Einsatz von Mega-Trucks in Kenntnis gesetzt, würde sie die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats/der betreffenden Mitgliedstaaten um Klärung bitten. Würde dieser grenzüberschreitende Einsatz bestätigt und würden die Behörden der Mitgliedstaaten nicht eingreifen, um diesen zu unterbinden, würde die Kommission gegen diese Mitgliedstaaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Richtlinie einleiten.

Die Kommission verfolgt jeden Verstoß gegen die Bestimmungen der Richtlinie.

Die Kommission versichert dem Herrn Abgeordneten, dass sie sich dessen bewusst ist, dass eine Änderung der Richtlinie 96/53/EG über die Gewichte und Abmessungen schwerer Lastkraftwagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den intermodalen Wettbewerb, die Sicherheit im Straßenverkehr, die Infrastruktur, die Umwelt, die gesamte soziale Dimension sowie die europäische Wirtschaft im allgemeinen sorgfältig geprüft werden muss. Die beiden 2008 und 2009 veranstalteten Workshops sowie die beiden Studien (von denen eine zwischen 2008 und 2009 von einem Konsortium unter der Führung von T&M – Transport & Mobility Leuven, Belgien durchgeführt wurde und die andere zum gegenwärtigen Zeitpunkt anläuft und für eine Dauer von einem Jahr von einem Konsortium unter der Führung von TRL - Transport Research Laboratory, UK durchgeführt wird) liefern den Kommissions-dienststellen die erforderlichen Informationen und Analysen, um sämtliche Akteure zu konsultieren. Diese Studien haben bei der GD TREN Kosten in Höhe von 260.591 EUR bzw. 287.130,75 EUR verursacht, während die GD TREN für die 2008 und 2009 veranstalteten Workshops 566,80 EUR aufgewandt hat. Von Dritten wurden weder Unterstützung geleistet noch Mittel bereitgestellt.

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