Konzerninterne Entsendung von Arbeitnehmern
Grüne haben gleiche Rechte am gleichen Arbeitsplatz durchgesetzt
Gestern Abend hat der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments seine Position zum Richtlinienvorschlag der Kommission zur Konzerninternen Entsendung von Drittstaatenbürger/innen abgestimmt. Die Richtlinie soll regeln, wie Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU für einen begrenzten Zeitraum hochqualifizierte Arbeitnehmer/innen aus Drittstaaten im einem oder mehren ihrer Firmensitze innerhalb der EU beschäftigen können. Dazu erklärt die Grüne Abgeordnete Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin im Beschäftigungs- und Sozialausschuss:
„Wir haben mit unseren Änderungen des Kommissionsvorschlages erreicht, dass in dieser Richtlinie der Grundsatz der Gleichbehandlung am gleichen Arbeitsplatz auch für Bürger/innen aus Drittstaaten gilt, wenn sie vorübergehend in der EU arbeiten. Der Kommissionsentwurf war in diesem Punkt nicht eindeutig und hat so, vor allem bei Gewerkschaften, große Sorgen geweckt, dass mit dieser Richtlinie die Schleusen für Lohndumping geöffnet werden könnten. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist jedoch der beste Schutz gegen Sozialdumping. Durch die Grünen Änderungsanträge und unser erfolgreiches Verhandeln ist es gelungen, den Gleichbehandlungsgrundsatz klar im Text zu verankern. Damit stellen wir sicher, dass ein/e EU Bürger/in und eine Kolleg/in von außerhalb der EU am gleichen Arbeitsplatz Anspruch auf die gleichen Rechte, einschließlich der gleichen Bezahlung haben. Mit diesem Beschluss des Beschäftigungsausschusses wird das Parlament in die Verhandlung mit den Rat eintreten. Wir Grüne werden alles dran setzen, um auch in diesen Verhandlungen gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz durchzusetzen.“