Internationaler Strafgerichtshof
Knifflige Definition des "Angriffkrieges"
Anlässlich der Abstimmung über den Internationalen Strafgerichtshof, dessen Überprüfungskonferenz vom 31. Mai bis 11.Juni in Kampala stattfinden wird, erklärt Barbara Lochbihler, Menschenrechtskoordinatorin von Grüne/EFA im Europäischen Parlament:
"Die Überprüfungskonferenz des Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ist eine gute Gelegenheit, die Fortschritte in der internationale Justiz zu würdigen. Derzeit sind fünf Verfahren anhängig (Uganda, DR Kongo, Kenia, Sudan/Darfur und Zentralafrikanische Republik). Die EU Mitgliedstaaten müssen aktiv mit dem ICC zusammenarbeiten, wenn es darum geht, Personen auf EU-Territorium festzunehmen, gegen die ein Haftbefehl des ICC vorliegt.
Die Konferenz in Kampala wird auch über die noch ausstehende Definition des Angriffskriegs diskutieren, für die der ICC zukünftig zuständig sein soll. Es liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der darunter die Planung, Vorbereitung und Durchführung eines militärischen Akts durch einen Befehlshaber von solchem Ausmaß und Schwere versteht, dass die Charta der Vereinten Nationen verletzt wird. Eine solche Definition sowie die Feststellung eines Angriffskriegs muss auf jeden Fall die Souveränität des ICC wahren.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich ebenso für den belgischen Vorschlag einsetzen, dass bestimmte Waffen wie Gift- und Nervengas oder so genannte Dum Dum-Geschosse auch in Bürgerkriegen als Kriegsverbrechen angesehen und geahndet werden.
Daher müssen die EU Mitgliedsländer genau wie die EU Kommission an dieser Überprüfungskonferenz auf Ministerebene teilnehmen, um ihre Unterstützung für den ICC zu demonstrieren."