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Communiqué de presse |

Versicherungsgeschäft

EU-Parlament stärkt Verbraucherschutz

Das Europäische Parlament hat an diesem Dienstag der Neufassung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie IMD II/IDD zugestimmt. Die IMD II/IDD ersetzt die erste Richtlinie zur Versicherungsvermittlung (IMD I). Damit bildet die IMD II den neuen gesetzlichen Rahmen für den Verkauf von Versicherungen. Die Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre für die Umsetzung Zeit. Die Zustimmung des Europaparlaments zur Neufassung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie IMD II/IDD kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:

“Mit dieser Entscheidung stärkt die EU die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Versicherungen. Versicherungen werden dazu verpflichtet, zukünftig bereits bei der Gestaltung ihrer Produkte die Bedürfnisse der Kunden systematisch berücksichtigen. Der Etikettenschwindel bei Versicherungsprodukten wird damit eingedämmt. Der Schutz von Versicherungskunden ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen EU-Richtlinie geht deutlich über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission hinaus.

Das neue Regelwerk bringt mehr Transparenz für die Kunden - vor allem bei Kapitallebensversicherungen und sogenannten Kopplungsgeschäften. Wenn Versicherungsprodukte im Paket mit Sachgütern verkauft werden, müssen die Kunden über die Preise der einzelnen Bestandteile informiert werden. Ebenso müssen alle Kosten und Gebühren, die mit dem Versicherungsprodukt zusammenhängen, gegenüber dem Kunden offengelegt werden.

Mehr Durchblick im Dschungel der Versicherungsprodukte schaffen auch verbesserte Produktinformationen: Ein Produktinformationsblatt für Nicht-Anlageprodukte erläutert den Verbraucherinnen kompakt die wichtigsten Informationen zum jeweiligen Produkt.

Das Ziel gleicher Rahmenbedingungen für Produkte, die direkt miteinander im Wettbewerb stehen, wurde jedoch verfehlt. So dürfen Vermittler von Kapitallebensversicherungen weiterhin Provisionen kassieren, ohne die Beträge den Kunden offenlegen zu müssen. Beim Vertrieb von Investmentfonds müssen die Vermittler dagegen Transparenz herstellen."

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