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Communiqué de presse |

10 Jahre Internationaler Strafgerichtshof

Einschnitte im Haushalt des Internationalen Strafgerichtshofs sind das falsche Signal

10 Jahre nach der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs können wir eine positive Bilanz ziehen. Mit dem Inkrafttreten des so genannten Rom-Statuts wurde der erste permanente internationale Strafgerichtshof der Weltgeschichte Wirklichkeit.

Doch pünktlich zum 10-jährigen Jubiläum des Internationalen Strafgerichtshofs fordern Deutschland und Großbritannien Einschnitte im Etat des Internationalen Strafgerichtshof. Auf der am Mittwoch anstehenden diesjährigen Vertragsstaatenkonferenz wollen sich Deutschland und Großbritannien für Kürzungen des Etats einsetzen. Dazu erklärt Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Menschenrechtsunterausschusses:

"Die Forderungen der beiden Vertragsstaaten kommen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Die letztes Jahr über den UN-Sicherheitsrat eingeleiteten Ermittlungen gegen Libyen wegen möglicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeuten für den Gerichtshof einen gesteigerten Arbeitsaufwand, der auch zusätzliche Personalressourcen erfordert. Darüber wird der Gerichtshof erstmalig ab dem kommenden Jahr dem Sitzstaat, den Niederlanden, eine Miete in Höhe von 5,9 Millionen Euro bezahlen. Dieses Geld wird bei der Ausübung der juristischen Arbeit fehlen. Verpackt werden die Kürzungen unter dem Deckmantel einer Politik des Nullwachstums.

Der Internationale Strafgerichtshof und die von ihm durchgeführte Arbeit dürfen nicht durch Etatkürzungen eingeschränkt werden. Gerade zum 10-jährigen Bestehen setzen Deutschland und Großbritannien durch ihre Forderungen ein falsches Signal. Als derzeit einziges dauerhaftes, internationales Justizorgan, das Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahndet, kommt dem Gerichtshof im Kampf gegen die Straflosigkeit und für die Menschenrechte eine große Bedeutung zu. Das Europäische Parlament hat wiederholt die Vertragstaaten aufgefordert, den IStGH mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Eine de-facto-Kürzung des Etats in Zeiten, in denen dem Gericht bis zu 10.000 Anträgen von Betroffenen vorliegen, die um eine Beteiligung an Gerichtsverfahren ersuchen, untergräbt die Arbeitsfähigkeit des IStGH."

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Barbara Lochbihler
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