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Communiqué de presse |

EuGH-Urteil zur Luftqualität: Zitat von Sven Giegold

Am 3. Juni hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie festgestellt, dass Deutschland jahrelang systematisch und anhaltend die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickoxid überschritten und gegen EU-Recht verstoßen hat.

Sven Giegold, Grünen/EFA-Schattenberichterstatter für den Bericht zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie, kommentiert:

„Das Urteil zwingt die Bundesregierung, endlich die EU-Regeln einzuhalten. Deutschland verstößt immer noch gegen die Grenzwerte für Dieselmotoren, leichte Verbesserungen der Luftqualität gehen in weiten Teilen auf weniger Mobilität während der Corona-Pandemie zurück. Verkehrsminister Andreas Scheuer darf nicht weiter seine schützende Hand über die Autolobby legen und muss die Hersteller verpflichten, Diesel-Autos nachzurüsten oder durch regelkonforme Autos zu ersetzen.

Leider muss wieder einmal ein Gericht die Bundesregierung an ihre Verpflichtungen erinnern. Vertragsverletzungsverfahren müssen zukünftig schneller vorangehen. Hunderttausende Todesfälle stehen im Zusammenhang mit dreckiger Luft, da können wir uns keine unnötige Zeitverzögerung leisten. Das nächste Vertragsverletzungsverfahren steht der Bundesregierung schon ins Haus wegen hoher Emissionen von schädlichem Ammoniak aus der Massentierhaltung.“

 

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