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Glyphosat

Europäische Kommission und Bundesregierung wollen Glyphosat-Verlängerung mit laxen Gesetzesänderungen zustimmen

Voraussichtlich am 18./19.5. werden die EU-Mitgliedsländer darüber abstimmen, ob und unter welchen Bedingungen sie einer Neuzulassung von Glyphosat zustimmen. Die Europäische Kommission hatte die ursprünglich für Anfang März geplante Abstimmung verschoben, da die Zulassung zu diesem Zeitpunkt keine eindeutige Mehrheit der Mitgliedsländer ergeben hätte. Frankreich, Italien und die Niederlande hätten gegen den damals vorgelegten Kommissionsvorschlag gestimmt, Deutschland hätte sich enthalten.

Was ist der aktuelle Stand?

Die Europäische Kommission will die Neuzulassung nun auf zehn Jahre begrenzen, dann soll neu entschieden werden. In ihrem Vorschlag von Anfang März waren es noch 15 Jahre. Mit der Verkürzung um fünf Jahre entspricht sie nun der Forderung der niederländischen Regierung  die mit Erfüllung dieser Forderung dem Kommissionsvorschlag zustimmen wird.

Die deutsche Bundesregierung hat der Europäischen Kommission signalisiert, dass sie mit geringfügigen Änderungen des ursprünglichen Vorschlages einer Wiedergenehmigung von Glyphosat zustimmen wird. Ein Verbot des gefährlichen Pflanzenschutzmittels ist vom Tisch.

Wenn die Mitgliedstaten den aktuellen Vorschlag abnicken, bleibt es ihnen überlassen, den Artenschutz bei der Verwendung dieses giftigen Pestizides sicherzustellen. Europaweit verbindliche Vorgaben wird es dann nicht geben. Die Bundesregierung agiert extrem zurückhaltend und hat bisher auch von einem Verbot von Glyphosat in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten abgesehen.

Warum so zurückhaltend?

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung verteidigen Glyphosat auch, weil agrarindustrielle Großunternehmen dahinter stehen. Der Einsatz des Pestizids ist Teil ihres Geschäftsmodells und das wollen sie sich nicht von einem EU-weiten Verbot kaputtmachen lassen.  

Was sind die Alternativen?

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher sehen die Giftanwendung in der Nahrungsmittelproduktion kritisch. Es gibt also durchaus einen Markt für landwirtschaftlich hergestellte Lebensmittel, die ohne Glyphosat auskommen. Biobauernhöfe praktizieren jeden Tag eine Landwirtschaft ohne das giftige Pestizid.

Was wäre ein Ausweg?

Auf Initiative der Grünen/EFA-Fraktion fordert das Europäische Parlament in seiner Resolution vom 13. April 2016, den Einsatz von Glyphosat massiv zu beschränken. Die vom Parlament abgestimmten Zulassungsbeschränkungen von Glyphosat würden - kämen sie denn zur Anwendung - über die Hälfte aller Anwendungen verbieten. Das wäre ein Schritt weg vom Geschäftsmodell der Chemieindustrie und hin zu mehr Verbraucherschutz.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert: "Die Europäische Kommission kann sich nicht zu einem Verbot von Glyphosat durchringen - ihre Vorstellungen, wie ab Juli die Verwendung von Glyphosat geregelt werden soll, gehen eindeutig nicht weit genug und sind viel zu schwach formuliert. Statt deutlich zu sagen, dass es europaweit verbindliche Vorgaben darüber geben muss, wie die Wahrung des Artenschutzes bei der Verwendung diese giftigen Pestizides sichergestellt werden muss, will die deutsche Bundesregierung dies den einzelnen Ländern überlassen. Wie lax der Artenschutz bei einer solchen Vorgabe gehandhabt werden wird, kann man sich ja vorstellen."

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