Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)
Für mehr Verbraucherschutz und gegen Umstellungschaos
Das Europäische Parlament, Rat und Kommission haben sich heute auf einen Kompromiss zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area - SEPA) geeinigt (1). Damit sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für SEPA und somit für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung von Lastschriftzahlungen und Überweisungen geschaffen. Das Ergebnis der Einigung kommentiert Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament und einziger deutscher Vertreter im Verhandlungsprozess zu SEPA:
"Zum europäischen Binnenmarkt gehört auch ein gemeinsamer Zahlungsverkehr. Der heute gefundene Kompromiss vollendet einen effektiven Euro-Zahlungsverkehrsraum mit starkem Verbraucherschutz. Europaparlament, Rat und Kommission haben sich heute für eine zügige SEPA-Umsetzung ausgesprochen. Die Umstellung der Zahlungssysteme der Banken muss 24 Monate nach Inkrafttreten der verabschiedeten Verordnung vollzogen sein. Deutschland und ein Teil der deutschen Banken hatten sich lange gegen SEPA gewehrt und sich damit im Rat zunehmend isoliert. Wichtige Interessen von Unternehmen und Verbrauchern konnten deshalb von der Bundesregierung im Rat nicht durchgesetzt werden.
Wir Grüne bestanden im Verlauf der Verhandlungen darauf, dass die Umstellung auf das neue System rechtssicher und möglichst reibungslos verläuft. Mit dem heutigen Ergebnis haben wir dies erreicht. Auch unter SEPA gilt das bisher bekannte bedingungslose Rückgaberecht für Abbuchungen vom eigenen Konto durch Lastschrift. Dieser Punkt ermöglicht eine rechtssichere und damit problemlose Umstellung der bisherigen Lastschriftmandate auf das SEPA-Format. Ein von Versicherungen, Vermietern, Verlegern und Vereinen zu Recht befürchtetes Chaos bei der Umstellung von mehreren hundert Millionen Mandaten in Deutschland bleibt uns damit erspart. Auf unsere Initiative hin hat die Kommission außerdem ihre Absicht erklärt, bis zum 1. November 2012 einen Vorschlag zur europaweiten gesetzlichen Verankerung des Rückgaberechts im Rahmen der Zahlungsdienste-Richtlinie vorzulegen.
Durch den heutigen Kompromiss wird der Verbraucherschutz im zukünftigen Euro-Zahlungsverkehrsraum in dreifacher Hinsicht gestärkt. Erstens haben wir gesetzliche Hürden entfernt, sodass Kunden im Umstellungsprozess unterstützt werden. Zweitens kann die alte kurze Kontonummer (BBAN) in den Mitgliedsstaaten bis zum 1. Februar 2016 für den nationalen Zahlungsverkehr weiter benutzt werden. Drittens entfällt auch die komplizierte BIC für nationale Überweisungen zum 1. Februar 2014, sowie für grenzüberschreitende Überweisungen zum 1. Februar 2016.
Außerdem war uns besonders wichtig, dass das in Deutschland bewährte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) nun unter SEPA europafähig werden kann. Dieses effiziente und kostengünstige Bezahlen mit Karte durch Unterschrift und anschließender Abbuchung per Lastschrift ist damit auch zukünftig möglich. Viele Banken und Kreditkarten-Multis hatten gehofft, diese lästige Konkurrenz des Einzelhandels im Zahlungsverkehr mit der Europäisierung los zu werden. Höhere Preise und weniger Wettbewerb wären die Folge gewesen.
Auf unsere Initiative wurde in den Gesetzestext eine Bitte an die Kommission aufgenommen, jährlich eine Marktanalyse für Lastschriften und Überweisungen durchzuführen. Dies soll eine Verlagerung der SEPA-Investitionskosten auf die Konsumenten verhindern.
Auch ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Demokratie beim European Payment Council (EPC), dem momentanen Regulierungsorgan in Sachen SEPA, ist gelungen. Der beschlossene Gesetzestext enthält die Bitte an die Kommission, bis Ende 2012 einen Bericht über die Governance-Strukturen des EPC und einen Reformvorschlag zu diesem Punkt vorzulegen. Außerdem kündigt die Kommission in einer Erklärung an, bei den zuvor genannten Maßnahmen die Vertretung von Verbrauchern, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Einzelhändlern im EPC zu verbessern. Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat den Berichterstattern in dieser Sache persönlich eine Zusage gegeben.
Durch die heutige Einigung konnten Grüne Kernforderungen zu zentralen Themen wie Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Effizienz für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gesetzlich verankert werden.”
Eine Übersicht zu den Ergebnissen der Verhandlungen über den Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) finden Sie hier:
Anmerkungen:
1) Die offizielle Zustimmung des Rates zur Verordnung steht noch aus, ist aber aufgrund des erzielten Kompromisses sehr wahrscheinlich.