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Zur Vorstellung der Content-Flatrate Studie

kein Patentrezept, aber interessante Ansätze

Heute wurde im Kulturausschuss des Europaparlaments die Studie "Content-Flatrate: Eine Lösung für das Problem illegaler Tauschbörsen?" vorgestellt. Auf Grundlage der vorgenommenen Analyse der Märkte für musikalische und audiovisuelle Unterhaltungsprodukte und deren Entwicklung während der vergangenen zehn Jahre, untersucht die Studie die politische und wirtschaftliche Machbarkeit einer Content-Flatrate.

Helga Trüpel, Vize-Präsidentin des Kulturausschusses, erklärt hierzu:

"Die Studie schlägt ein Lizensierungssystem und keine Ausnahme vom Urheberrecht vor, um privates, nicht-kommerzielles file sharing zu legalisieren. Urheber übertragen durch eine Lizenz ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft, so dass Internetserviceprovider an ihre Kunden eine begrenzte Flatrate verkaufen können, mit der Inhalte in einem begrenzten Netzwerk von 50 Freunden legal getauscht werden können. Durch die Einführung eines Systems erweiterter kollektiver  Lizenzierung soll das Rechteklärungssystem vereinfacht, der legale Markt gestärkt und die Netz-Piraterie bekämpft werden.

Bei dem vorgeschlagenen Modell wären keine Ausnahmeregeln vom Urheberschutz bei der World Intellectual Property Organisation, WIPO, nötig,  was seine Durchsetzbarkeit deutlich  erleichtern würde.

Ich teile die Forderung der Verfasser, dass die Internetservice Provider eine wichtige Rolle in diesem Prozess einer guten Regulierung spielen müssen und die eingezogenen Gelder einer limitierten Flatrate an die Verwertungsgesellschaften zur Verteilung an die Urheber weitergeben müssen. Die ISP sollen die Möglichkeit haben, die Teilnehmer bzw. Verbraucher zu informieren, wenn diese die zulässige Menge an getauschten Dateien überschreiten, so wie es heute schon bei den Telekommunikationsbetreibern im  Mobiltelefonbereich der Fall ist.

Die Studie gibt leider keine Antwort darauf, wie in den geschlossenen, legalen Tauschbörsen eine Differenzierung nach Inhalten oder verschieden Sparten - zum Beispiel Musik, Büchern und Filmen - sichergestellt werden kann, ohne gegen  Datenschutzregeln zu verletzen. Hier besteht weiterer Klärungsbedarf.

Interessant ist der Vorschlag mit einer Begrenzung der Anzahl von Personen in einem geschlossenen Netzwerk zu arbeiten, um zu definieren, was in der digitalen Welt privat ist. Die Zahl von 50 Personen gilt es weiter zu debattieren.

Vor diesem Hintergrund darf die Studie nicht als Patentrezept für die Regelung dieser hochkomplexen Thematik verstanden werden. Vielmehr gibt sie interessante Denkansätze und Modellvorstellungen, die für die weitere Diskussion von Nutzen sind."

Die Studie:

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