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Kettenarbeitsverträge

EuGH-Urteil öffnet Missbrauch Tür und Tor

Heute hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil beschlossen, dass die mehrmalige Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zulässig ist, wenn es für den aktuell befristeten Vertrag einen sachlichen Grund gibt. Hintergrund ist die Klage einer Justizangestellten in Köln, die über einen Zeitraum von elf Jahren mit insgesamt dreizehn aufeinander folgenden Arbeitsverträgen beim Amtsgericht angestellt war. Sie hatte auf Festanstellung geklagt (1). Dazu erklärt die grüne Vizepräsidentin des Beschäftigungs- und Sozialausschusses im Europäischen Parlament, Elisabeth Schroedter:

"Ich kritisiere das heutige Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes, weil es die Rechte der Arbeitnehmer aushebelt und der Möglichkeit zum Missbrauch Tür und Tor öffnet. Die bisher ungeklärte Rechtslage, Kettenarbeitsverträge abzuschließen, ohne eine Aussicht auf Festanstellung zu gewähren, wird damit dauerhafte Praxis. Besonders zynisch an diesem Urteil ist, dass es sich um einen Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst handelt. Das unterstreicht die allzu gängige Praxis in Ministerien, Universitäten und Gerichten, die dazu beiträgt, dass Arbeitnehmer/innen im Berufsleben dauerhaft auf unsichere Arbeitsverhältnisse angewiesen sind. Ich bin jedoch überzeugt, dass nur ein/e Arbeitnehmer/in mit einem Mindestmaß an Sicherheit auch gute Arbeit leisten kann.

Allerdings hat der EuGH damit eine deutliche Mahnung an die Arbeitgeber gesendet: eine Missbrauchskontrolle ist unabdingbar."

Anmerkungen:

1) EuGH, C-586/10, 26. Januar 2012.

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