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Berufsanerkennungsrichtlinie

Weniger Bürokratie bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Der Binnenmarktausschuss hat heute die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zur Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) [mit großer Mehrheit] angenommen. Dazu erklärt Heide Rühle, binnenmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN/EFA: 

"Die Richtlinie wird die Mobilität von Berufstätigen in vielen Bereichen erleichtern, was vor allem vor dem Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Europa ein wichtiger Schritt ist. Gleichzeitig garantiert die Richtlinie hohe fachliche Standards. In vielen Berufen kann die Anerkennung von Berufsabschlüssen künftig mit Hilfe eines elektronischen Zertifikats, dem sogenannten "Europäischen Berufsausweis", unbürokratischer und einfacher gestaltet werden.

Umstritten war, ob das Fachabitur Voraussetzung für die Berufsausbildung bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen werden soll. In den Verhandlungen einigten sich Parlament und Rat darauf, den Mitgliedsstaaten auch weiterhin zu gestatten, Gesundheits- und Krankenpflegern auszubilden, die zuvor nur zehn Jahre die Schule besucht hatten. Die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung bleibt damit ein klassischer Ausbildungsberuf.

Anfängliche Versuche, die Standards der dualen Berufsausbildung zu senken, konnten abgewendet werden. Den Mitgliedsstaaten wird mit einer Opt-Out-Lösung ermöglicht, einen auf europäischer Ebene verabschiedeten Ausbildungsrahmen mit niedrigeren Standards abzulehnen.

Mit einem Vorwarnmechanismus sollen alle Mitgliedsstaaten künftig über bestimmte Berufsangehörige informiert werden, die aufgrund von schweren Verfehlungen nicht länger berechtigt sind, ihren Beruf auszuüben. Dazu gehören Mediziner ebenso wie Tierärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Erzieher. Fälle, in denen Berufsangehörige ein nationales Berufsverbot dadurch umgingen, indem sie sich in einem anderen Mitgliedsstaaten niederließen, sollen damit der Vergangenheit angehören."

Die Richtlinie soll im Oktober im Plenum verabschiedet werden.

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