24.02.2021
Wir brauchen eine agrarökologische und biologische Landwirtschaft, die lokal angepasst ist, das Wohlergehen der Tiere respektiert, Artenvielfalt fördert und es den Landwirt*innen ermöglicht, gesunde und nahrhafte Lebensmittel für alle zu produzieren. Gentechnik ist nicht nur kostspielig, sondern kann dieses Ziel gefährden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und Tiere von unseren Feldern und von unseren Tellern fernzuhalten. Wir wollen auch, dass alles Tierfutter, welches in der EU verfüttert wird, frei von gentechnisch veränderten Pflanzen ist.
Seit den 1990er Jahren hat sich der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft als ein kostspieliges Experiment erwiesen, das den Einsatz von Agrarchemikalien erhöht und die Konzentration der Saatgutindustrie vorangetrieben hat. Heute wird die Technologie nur noch von einer Handvoll Ländern und für einige wenige Standardkulturen wie Soja, Mais und Baumwolle eingesetzt.
Die EU baut zwar selbst keine gentechnisch veränderten Pflanzen an, aber sie importiert immer noch große Mengen davon für Tierfutter. Globale Saatguthersteller wie Bayer und Corteva setzen sich bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass GV-Pflanzen, die mit einer neuen GV-Technologie namens „Gen-Editing” hergestellt wurden, von den EU-GVO-Vorschriften ausgenommen werden, obwohl das höchste Gericht der EU im Jahr 2018 entschieden hat, dass sie von diesen Vorschriften abgedeckt werden müssen.
Leider sieht es so aus, als ob die Lobbyarbeit der Industrie zu wirken beginnt. Daher müssen wir mehr denn je unsere Kräfte bündeln und eine Kampagne zu diesem Thema führen!
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Die EU sollte gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und Tiere von unseren Feldern und Ställen fernhalten. Sie sollte sie auch nicht aus anderen Ländern importieren und auch kein Auge zudrücken bei nicht-nachhaltigen landwirtschaftlichen Praktiken, die sie innerhalb ihrer Grenzen nicht tolerieren würde!
Die EU könnte schon allein dadurch viel erreichen, wenn sie die bestehenden GVO-Vorschriften richtig anwenden würde. Diese schreiben vor, dass GVO-Produkte nur nach einer fundierten Bewertung ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesundheit von Mensch und Tier und unter Berücksichtigung „anderer legitimer Faktoren“ zugelassen werden. GVO-Produkte müssen rückverfolgbar und gekennzeichnet sein, damit Landwirt*innen, Lebensmittelproduzent*innen und Verbraucher*innen sie vermeiden können. Außerdem haben die nationalen Regierungen das Recht, den Anbau von GV-Pflanzen zu verbieten.
Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass diese Regeln auch für Produkte gelten, die mit neuen gentechnischen Verfahren, wie CRISPR/Cas, hergestellt wurden.
Die Kommission sollte:
- auf einer genauen und vollständigen Risikobewertung für alle GVO-Produkte bestehen;
- sicherstellen, dass es Etiketten auf Lebensmitteln gibt, die die Verbraucher*innen vor gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittelzusätzen warnen, auch für Fleisch, Eier und Milchprodukte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.
- die weiteren gesellschaftlichen Auswirkungen, insbesondere außerhalb der EU-Grenzen, berücksichtigen;
- GV-Produkte auf dem europäischen Markt nur dann erlauben, wenn eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten diese Entscheidung unterstützt.
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