Initiative gegen Jugendarbeitslosigkeit
Finanzierung erleichtert – Mitgliedsstaaten müssen liefern
Die EU-Kommission hat heute die Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vereinfacht (1). Die jugend- und sozialpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, Terry Reintke begrüßt diesen Vorschlag:
"Die dramatisch hohe Jugendarbeitslosigkeit bleibt die größte Herausforderung der europäischen Krise. Mit dem heutigen Vorschlag der EU-Kommission gehen den EU-Mitgliedstaaten langsam die Ausreden aus. Die vereinfachte Finanzierung der Jugendbeschäftigungsinitiative muss endlich Anstoß für die EU-Mitgliedstaaten sein, konkrete Schritte zu unternehmen. Sieben Millionen Jugendliche in der EU sind zurzeit arbeitslos und brauchen jetzt eine Perspektive. Die Politik der Europäischen Union wird daran gemessen werden, ob wir auf diese Herausforderung endlich eine Antwort finden.
Die EU-Kommission ermöglicht mit ihrem Vorschlag die Erhöhung der Vorfinanzierung solcher Projekte. Nun ist es an den Regierungen der EU-Mitgliedsstaatenden hehren Versprechungen endlich konsequente und nachhaltige Taten folgen zu lassen. Jeder Tag, den die Regierungen abwarten, ist ein verlorener Tag für die jungen Menschen in der EU."
(1) Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde 2013 ins Leben gerufen. Sie ist im Januar 2014 in Kraft getreten und soll bis Ende 2015 Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unterstützen. Dabei sollen in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 Prozent insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren gefördert werden, die sich weder in Aus- oder Fortbildung noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
Um ihre rasche Implementierung zu gewährleisten, hat die EU-Kommission vorschlagen, eine Klausel zur EU-Verordnung 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds (Artikel 22) hinzuzufügen. Diese Klausel soll die Vorfinanzierung seitens der EU-Kommission an die betroffenen Mitgliedstaaten im Jahr 2015 erleichtern. Diese Vorfinanzierung soll höher sein als die Standardvorfinanzierung von einem Prozent bzw. 1,5 Prozent, wie sie in der Verordnung 1303/2013 über die Struktur- und Kohäsionsfonds spezifiziert ist.