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Presse­mitteilung |

Arbeitszeit im Straßentransport:

Sicherheitsstandards im Straßentransport bleiben weiter in der Debatte

Zur heutigen Abstimmung des Beschäftigungsausschusses über den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie zur Regelung von Arbeitszeitrichtlinie für Kraftfahrer/innen erklärt die Vizepräsidentin des Ausschusses Elisabeth Schroedter:

"Ich bin enttäuscht darüber, dass der neue Beschäftigungsausschuss heute den Kommissionsvorschlag zur Arbeitszeitregelung für Kraftfahrer/innen nicht entschieden zurückgewiesen hat. Die Kommission wollte selbständige Kraftfahrer/innen aus der Arbeitszeitregelung auszunehmen. Die Entscheidung des Beschäftigungsausschusses bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag der Kommission akzeptiert ist, sondern nur, dass er neu geprüft wird. Hier sehe ich eine Chance, noch einmal die Argumente dafür zu sammeln, dass die vorhandene Richtlinie mit den umfassenden Regeln die beste Lösung ist.

Es darf kein Zweiklassensystem in den Sicherheitsstandards geben, indem man willkürlich zwischen selbständigen und unselbständigen Kraftfahrer/innen unterscheidet. Das gefährdet alle Teilnehmer im Straßenverkehr. Es geht bei dieser Richtlinie um Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und vor allem um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Das kann dazu beitragen, dass die erschreckende Zahl von jährlich fast 40.000 Toten auf den Straßen der EU verringert wird. Berufskraftfahrer/innen, die ausgeruht sind, verursachen weniger Unfälle. Die Kommission weicht mit ihrem Änderungsvorschlag, die bestehende gesetzliche Regelung auf, indem sie die selbstständigen Kraftfahrer/innen ausnimmt. Der Vorschlag der Kommission wirft eine Fülle von Abgrenzungsproblemen zwischen selbständigen und scheinselb-ständigen Fahrer/innen auf und schafft mehr Verwirrung denn Rechtsklarheit. Wir müssen faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen für alle im Straßenverkehr Beschäftigten sichern.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir die neue Auseinandersetzung als Chance nutzen. Es müssen für alle Kraftfahrer/innen die gleichen Sicherheitsstandards gelten."

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