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Presse­mitteilung |

Durchbruch für den Schutz von Whistleblowern

Whistleblower/Vorschlag der Europäischen Kommission

Whistleblower sollen künftig besser geschützt werden, schlägt die Europäische Kommission in ihrem heute (Montag, 23. April) vorgestellten Entwurf für eine Richtlinie vor und greift zentrale Forderungen der Grünen/EFA-Fraktion auf, die vor dem Hintergrund des Prozesses gegen den LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour am 4. Mai 2016 die Initiative für einen besseren Schutz von Whistleblowern ergriffen hatte.

Julia Reda, Mitglied im federführenden Rechtsausschuss und transparenzpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, fordert Schutz auch für anonyme Whistleblower und für Hinweisgeber, die direkt an die Öffentlichkeit gehen:

„Es war höchste Zeit, dass die Europäische Kommission den Schutz von Whistleblowern angeht und unsere Forderungen und die der Zivilgesellschaft aufgreift. Das Aufdecken von Missständen ist kein Verbrechen, Machtmissbrauch und krude Geschäftspraktiken dürfen keine Geschäftsgeheimnisse sein. Die deutsche Bundesregierung muss bei der Umsetzung der Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen dafür sorgen, dass Whistleblower besser geschützt werden.

Es ist richtig, dass die Europäische Kommission auch Whistleblower schützen will, die Steuerhinterziehung und Umweltschäden enthüllen. Wir müssen einen Schritt weiter gehen und auch anonyme Hinweisgeber schützen sowie Whistleblower, die direkt an die Öffentlichkeit gehen.“

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, begrüßt den Durchbruch für den Schutz von Whistleblowern und sieht Luft nach oben:

„Das ist der Durchbruch für den Schutz von Whisteblowern in der Europäischen Union. Die EU-Kommission wählt den richtigen Weg, wenn sie Whistleblower im öffentlichen und privaten Sektor schützen will. Es ist richtig, dass Hinweisgeber aus sensiblen Bereichen wie dem Finanzsektor, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Gesundheit, Umwelt und Datenschutz geschützt werden sollen.

Der Vorschlag lässt noch Luft nach oben. Der Schutz von Whistleblowing im Bereich Arbeitnehmerrechte fehlt. Whistleblower sollen bei der Enthüllung von Steuerhinterziehung großer Unternehmen, aber nicht von reichen Einzelpersonen, geschützt werden. Die Europäische Kommission will richtige Ausnahmen zulassen, falls Ermittlungen erschwert werden oder dem öffentlichen Interesse starker Schaden entstehen könnte. Whistleblower dürfen aber nicht durch schwierige Beweisführung in langen Prozessen abgeschreckt werden.

Die deutsche Bundesregierung sollte im Rat klar für einen starken Schutz von Whistleblowern in der Europäischen Union werben und ihren Entwurf für den Schutz von Whistleblowern in Deutschland überarbeiten.“

 

Gesetzentwurf der Grünen/EFA-Fraktion

Hintergrundpapier der Grünen/EFA-Fraktion

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Sven Giegold
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