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Presse­mitteilung |

Umsetzung des Economic Governance-Pakets

Präsident des EU-Parlaments weist Kommission und Bundesregierung in die Schranken

Bei der Umsetzung des vor kurzer Zeit verabschiedeten Economic Governance-Pakets (Sixpack) unternahmen Rat und Kommission Anstrengungen, um Länder mit Leistungsbilanzüberschuss schon vom Beobachtungsverfahren bei Ungleichgewichten auszunehmen (1). Als Reaktion auf dieses Verhalten von Kommission und Rat hat der Präsident des Europaparlaments, Jerzy Buzek, heute im Plenum eine ungewöhnliche Erklärung zur Umsetzung des Economic Governance-Pakets insbesondere zum Umgang Leistungsbilanzüberschüssen und -defiziten vorgetragen.

Dazu erklärt Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:

"Mit dieser Erklärung hat Parlamentspräsident Buzek Kommission und Rat bei der Umsetzung des Scoreboards in die Schranken gewiesen. Der Präsident, hat die Kommission an ihre vor dem Europaparlament abgegebene Erklärung erinnert, wonach Mitgliedsländer mit Leistungsbilanzdefiziten und auch -überschüssen ins Visier des Ungleichgewichtsverfahrens kommen. Ebenso hat der Präsident  die Kommission aufgerufen, sich an die beschlossenen Gesetze zu halten. Dies ist zu begrüßen, da die Kommission in letzter Zeit darauf hinwirkte diesen Beschluss des Economic Governance-Pakets so auszulegen, dass lediglich Defizitländer einen Beitrag zum Abbau der wirtschaftlichen Ungleichgewichte leisten müssen.

Überfällig war die Klarstellung des Parlamentspräsidenten gegenüber dem Rat, dass dieser den im Rahmen des Economic-Governance Pakets, zwischen Rat, Kommission und Europarlament, getroffenen Beschluss nicht verwässern dürfe.

Insbesondere die Bundesregierung hat sich in dieser Hinsicht hervorgetan. So hat sie sich gezielt dafür eingesetzt, den oberen Grenzwert des Scoreboards für Leistungsbilanzüberschüsse zu erhöhen. Dieser Schwellenwert wurde in den Vorschlägen unsachgemäß bereits von +4% auf +6% erhöht. Dies ist Bundesregierung jedoch nicht genug. Sie will einen oberen Grenzwert von +7%, sowie eine Erklärung der Kommission, dass Überschussländer beim Überschreiten des Schwellenwertes erst gar nicht mit einem Ungleichgewichtsverfahren rechnen müssen. Die Erklärung von Präsident Buzek kommt deshalb zur richtigen Zeit und richtet sich vor allem gegen das Vorgehen der Bundesregierung. In dieser Krisenzeit sind konstruktive Anstrengungen aller Mitgliedsstaaten notwendig, um das Problem der volkswirtschaftlichen Ungleichgewichte in den Griff zu bekommen. Nationale "Extrawürste" helfen nicht weiter. Es ist ein politisches Armutszeugnis, dass die deutsche Bundesregierung die exzessiven Exportüberschüsse genau mit den national orientierten Blockademethoden verteidigt, die uns erst in die Krise geführt haben."

Anmerkungen:

1) Teil des vor kurzer Zeit verabschiedeten Economic Governance-Pakets (Sixpack) ist eine Verordnung, die eine Reihe von Indikatoren zur Analyse wirtschaftlicher Ungleichgewichte (Scoreboard) einführt. Dieses Scoreboard definiert die Schwerpunkte, die bei der Analyse der wirtschaftlichen Ungleichgewichte der Mitgliedsstaaten in den Blick genommen werden. Laut Sixpack drohen Mitgliedsstaaten auf Grundlage dieser Untersuchung Sanktionen, wenn sie die Vorgaben von Kommission und Rat zum Abbau von Ungleichgewichten nicht umsetzen. Der Rat kann die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Sanktionen nur mit umgekehrter qualifizierter Mehrheit abwenden.

Ein Hintergrund-Dossier mit den Originalquellen zur Umsetzung des Scoreboard und von Sanktionen bei übermäßigen Ungleichgewichten finden Sie hier: http://www.sven-giegold.de/wp-content/uploads/2011/11/Scoreboard_dossier_nov_2011-FV-2.pdf

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