Fahrgastrechte
Verkehrsministerrat verhindert wirksamen Schutz der Passagiere im Busverkehr
Zur Einigung im Vermittlungsausschuss zwischen Europäischem Parlament und Verkehrsministerrat in der vergangenen Nacht erklären Eva Lichtenberger und Michael Cramer, verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament:
"In der vergangenen Nacht haben das Europäische Parlament und der Rat der Verkehrsminister eine Einigung über Fahrgastrechte im Busverkehr erreicht, durch die die bestehenden Vorschriften über Passagierrechte im Luft-, Eisenbahn- und Schiffsverkehr ergänzt werden sollen.
Die Grünen sind enttäuscht darüber, dass der Verkehrsministerrat mit seiner sturen Haltung die Einführung wirksamer Fahrgastrechte im Busverkehr verhindern konnte. Dabei hat vor allem Deutschland die Interessen der Unternehmen über die der Fahrgäste gestellt und die guten Argumente zahlreicher Mitgliedstaaten, darunter Österreich, ignoriert.
Ein wirksamer Schutz der Passagiere im europäischen Busverkehr wird vor allem dadurch verhindert, dass die Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung von über 250 km Anwendung finden sollen. Unter dieser Distanz sind die Buspassagiere weitgehend rechtlos. Damit gelten auf dem allergrößten Teil aller Busfahrten in Europa effektiv keine umfassenden Fahrgastrechte.
Zugleich hat der Rat die Rechte der schwächsten Fahrgäste, der Menschen mit eingeschränkter Mobilität ('Persons with Reduced Mobility', PRM), untergraben: Verbindliche Ansprüche auf Assistenz im Busverkehr wurden von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Während in den USA die Möglichkeit der Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität (zum Beispiel Reisender im Rollstuhl) in jedem Bus zwingend vorgeschrieben ist, kann sich die EU zu einer solchen Regelung nicht durchringen.
Darüber hinaus ist die Bereitstellung umfassender Informationen über die angebotenen Dienste nicht verpflichtend, da der Rat hier die Einschränkung 'wenn möglich' eingefügt hat. Schließlich wurde den Busunternehmen ein weiteres Schlupfloch eröffnet: Im Falle 'extremer Wetterbedingungen' die nicht genau bestimmt sind werden die Fahrgastrechte ausgesetzt.
Trotz einiger positiver Aspekte wie der Schaffung unabhängiger Schlichtungsstellen wird damit die Einführung wirksamer Fahrgastrechte verhindert. Die massive Wettbewerbsverzerrung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern wird zugleich fortgeschrieben insbesondere gegenüber dem Schienenverkehr, bei dem bereits umfangreiche Fahrgastrechte gelten. Die deutsche Blockade führt damit auch zu einer Schwächung des Schienenverkehrs in Europa.
Nun besteht erneut das Risiko, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) und nicht der eigentlich zuständige Gesetzgeber für wirksame Passagierrechte sorgt. Dies ist bereits im Flugverkehr geschehen, als der EuGH die Schwelle für den Anspruch auf Entschädigung im Falle von Verspätungen von 5 auf 3 Stunden korrigierte."