Geschäftsgeheimnis
Entscheidung gegen öffentliches Interesse und Arbeitnehmerrechte
Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat heute den Bericht über Kommissionsvorschlag zur Harmonisierung des Geschäftsgeheimnisses in Europa angenommen. Die Fraktion der Grünen/EFA haben gegen den Bericht gestimmt.
Dazu erklärt Julia Reda, die stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion und Abgeordnete der Piratenpartei:
“Die neuen Regeln für Geschäftsgeheimnisse lassen Unternehmen viele Schlupflöcher offen. Die drastische Ausweitung der Definition, welche Informationen als Geschäftsgeheimnis geschützt werden können, erlaubt es Unternehmen in Zukunft noch mehr Informationen als 'geheim' zu schützen, obwohl sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssten. Beispiele gibt es zu genüge: Man denke nur daran, wie die deutsche Regierung im Volkswagenskandal ihre schützende Hand über die Schummelsoftware der Autobauer gehalten hat. Die neue Gesetzgebung rechtfertigt diese Praxis nun europaweit.
Die neuen Regeln schaffen auch einen bedenklichen Präzedenzfall für Arbeiterrechte. So sollen Fähigkeiten, die während eines Beschäftigungsverhältnisses erworben wurden, nun als Geschäftsgeheimnisse betrachtet werden. Wie sollen Arbeiter dann in rechtlicher Sicherheit den Arbeitgeber wechseln, ohne dass ihr ehemaliger Arbeitgeber sie verklagen kann?
Die neuen Regeln beinhalten zwar einige Verbesserungen, was den Schutz von Whistleblowern angeht, aber ohne dass es hierzu einheitliche Regeln gibt, bleibt völlig offen, wie sie in der Praxis funktionieren sollen. Diese Unsicherheit ist umso bedauerlicher als dass Whistleblower in der jüngsten Vergangenheit beachtliche Dienste im Interesse der Bürgerinnen und Bürger geleistet haben. Der Luxemburger Steuerskandal wurde beispielsweise von einem Whistleblower aufgedeckt, der nun wegen der Aufdeckung von Geschäftsgeheimnissen vor Gericht steht. So oder so werden diese Fortschritte von der Klausel überschattet, dass jegliche Information und somit auch Information über das Fehlverhalten von Unternehmen vom Geschäftsgeheimnis geschützt werden kann. Die Beweislast, dass das öffentliche Interesse im Falle einer Enthüllung überwiegt, wird von nun an beim Whistleblower liegen.
Die endgültige Abstimmung über die neue Richtlinie durch das Europaparlament findet im April statt. "