Kommission und Rat müssen jetzt handeln, um Rechtsstaatlichkeit zu schützen
Polen
Heute (Dienstag, 19. Oktober) diskutierten Mitglieder des Europäischen Parlaments mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki und der Europäischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen über die Situation der Rechtsstaatlichkeit und den Vorrang des EU-Rechts in Polen. Die Grünen/EFA-Fraktion fordert die Kommission und den Rat auf, Maßnahmen gegen die Angriffe der polnischen Regierung auf die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte zu ergreifen.
Ska Keller, Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Die polnische Regierung führt Polen auf einen gefährlichen Weg. Einen Weg, der das polnische Volk von seinem rechtmäßigen Platz im Herzen der Europäischen Union entfernt. Die polnische Regierung hat Jahre damit verbracht, die Rechte von Minderheiten, LGBTIQ-Personen und die Rechtsstaatlichkeit anzugreifen und kehrt dem eigenen Volk den Rücken zu.
Was die polnische Regierung tut, ist ein Angriff auf die Existenz der Europäischen Union selbst. Sie ist eine Union der Demokratie, in der für alle die gleichen Regeln gelten. Die polnische Regierung hat diese Grundpfeiler in Frage gestellt. Wenn ein Mitgliedstaat diese Grundpfeiler in Frage stellt, muss die Kommission handeln. Die polnische Regierung hat die Chance zum Dialog ausgeschlagen; jetzt ist es an der Zeit, dass die Kommission die Bürgerinnen und Bürger Polens und diese Union, die auf Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit aufgebaut ist, verteidigt.
Die Kommission muss ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die polnische Regierung einleiten und finanzielle Sanktionen verhängen. Der Rat muss den Gipfel in dieser Woche als Chance nutzen, um das Verfahren nach Artikel 7 voranzutreiben und Maßnahmen für die Rechtsstaatlichkeit in Polen und ganz Europa zu ergreifen.
Die Kommission muss auch darlegen, wie sie den EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu nutzen gedenkt. Solange die polnische Justiz nicht unabhängig ist und die Regierung versucht, die Regeln rund um die Rolle des Europäischen Gerichtshofs umzuschreiben, gibt es keine Garantie, dass die RRF-Mittel wie vorgesehen verwendet werden. Die Kommission kann Polens Aufbauplan erst dann absegnen, wenn die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt ist.
Dass sich die Situation in Polen rapide verschlechtert zeigt, warum die Kommission dringend deutlich machen muss, dass sie es mit dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit ernst meint. Der Rückschritt bei der Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa - nicht nur in Polen oder Ungarn - ist eine zutiefst beunruhigende Entwicklung. Die Zeit der Untätigkeit ist abgelaufen."