Untersuchungsausschuss Steuerdumping
Großes Versteckspiel im Europäischen Parlament
Die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlaments hat an diesem Donnerstag einen Untersuchungsausschuss zu den Folgen von LuxLeaks mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen soll ein Sonderausschuss eingesetzt werden. Die Grünen/EFA-Fraktion hatte den Untersuchungsausschuss zur bestmöglichen Aufklärung der LuxLeaks-Affaire und als Instrument gegen Steuerdumping in der EU gefordert. Zu dieser Entscheidung sagt Rebecca Harms, Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion:
"Die Fraktionsvorsitzenden verstecken sich hinter juristischen Einwänden, statt klipp und klar zu sagen, dass sie einen Untersuchungsausschuss nicht wollen. Mit politischem Willen wären die Einwände leicht auszuräumen, wie wir mit unserem geänderten Mandat zeigen. Die Kollegen haben es vorgezogen, einen Sonderausschuss zur LuxLeaks-Affäre einzusetzen. Die Befugnisse eines solchen Ausschusses sind erheblich schwächer. Ohne den Druck der Grünen/EFA-Fraktion und ohne die Unterschriften einer großen Minderheit im Europäischen Parlament hätten die Fraktionen der XXL-Koalition sogar diesen verhindert und sich mit harmlosen Initiativ-Berichten zufrieden gegeben. Es bleibt unverständlich, warum die Fraktionsvorsitzenden eine Untersuchung mit den weitest gehenden Möglichkeiten abgelehnt haben. Für uns bleibt die Aufklärung von Luxleaks die Voraussetzung für eine gerechtere Steuersysteme in der EU."
Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher kommentiert:
"Der Untersuchungsausschuss bleibt das beste Instrument des Europäischen Parlaments für umfassende Aufklärung. Die Fraktionsvorsitzenden haben offenbar kein Interesse daran, mit allen Mitteln gegen Steuerdumping in der EU vorzugehen. Nur ein Untersuchungsausschuss hat Zugang zu Dokumenten von nationalen Regierungen und Behörden. In Steuerfragen ist das entscheidend. Der notwendige politische Druck kann von einem Sonder-Ausschuss nicht erzeugt werden. Das zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit. Es ist vertragswidrig, dass die Fraktionsvorsitzenden die Entscheidung nicht dem Plenum überlassen haben.“