Steuerwettbewerb
EU-Parlament fordert Ende von Doppel-Nicht-Besteuerung
Im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen (ECON) wurde heute über den Giegold Bericht zur Revision der Mutter-Tochter-Richtlinie abgestimmt. Die Richtlinie zielt auf Vermeidung von Doppel- oder Mehrfachbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft. Rat und Kommission gingen davon aus, dass der vorgelegte Vorschlag das Parlament ohne Änderungsanträge passieren würde. Die Abgeordneten die bevor der Rat entscheidet angehört werden müssen haben jetzt aber zusätzliche Vorschläge für eine Begrenzung von Doppel-Nichtbesteuerung gemacht. Ausgeschüttete Gewinne an Mutterkonzerne sollen immer mit mindestens 70% des EU Durchschnittssteuersatz von 23,2% besteuert werden müssen. Der Bericht wurde mit breiter Mehrheit angenommen.
Darüber hinaus fordern die Grünen weitere Maßnahmen, um das Problem der Doppel-Nichtbesteuerung anzugehen. Bald beginnen die Verhandlungen zur von der Kommission vorgeschlagenen gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsbemessungsgrundlage (GKKB).
Das Ergebnis der Abstimmung kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher für die Grünen im Europaparlament:
"Der Steuerwettbewerb in der Europäischen Union markiert einen toten Punkt für die Handlungsfreiheit der Mitgliedstaaten. Unter anderem wegen der Mutter-Tochter-Richtlinie können multinationale Konzerne verschiedene Steuersysteme innerhalb Europas gegeneinander ausspielen.
Entgegen der Erwartungen von Rat und Kommission, haben wir den unambitionierten Kommissionsvorschlag nicht abgenickt, sondern das Fass neu auf gemacht. Das Ergebnis der heutigen Abstimmung zeigt deutlich, dass die Europaabgeordneten nicht länger dulden, dass Tochterunternehmen ihre Gewinne nicht mit mindestens 16% besteuern. Spätestens jetzt muss Steuerkommissar Semeta klar geworden sein, dass wir es ernst meinen. Die Kommission muss einen umfassenden Vorschlag vorlegen, der verhindert dass Konzerngewinnausschüttungen innerhalb der EU unbesteuert zirkulieren können. Darauf werde ich in den nächsten Wochen drängen.
Sein Vorschlag für eine GKKB muss noch deutlich verbessert werden. Das Projekt macht nur dann Sinn, wenn erstens die Bestimmungen verbindlich für alle in der EU niedergelassenen Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit gelten und zweitens ein einheitlicher Mindeststeuersatz eingeführt wird.”