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Presse­mitteilung |

Teersandöle

Schädliche Teersandöle bekommen vereinfachten Marktzugang

An diesem Mittwoch ist eine umstrittene neue Kraftstoffrichtlinie vom Europäischen Parlament abgesegnet worden. Diese Richtlinie wird den Verkauf von Teersandölen in der EU erleichtern, weil sie keine separate Methode zur Erfassung von Treibhausgasen enthält, die durch den Abbau von Teersandölen freigesetzt werden (1). Für eine Zurückweisung dieses Richtlinienvorschlags wäre eine absolute Mehrheit nötig gewesen, die Abstimmung im Parlament ergab jedoch nur eine einfache Mehrheit. Martin Häusling, Mitglied im Umweltausschuss des europäischen Parlaments, kommentiert das Abstimmungsergebnis:

„Mit dieser Abstimmung haben wir Teersandölen die Tür nach Europa geöffnet. Die Ölgewinnung aus Teersand ist eine schmutzige und zutiefst klimaschädigende Angelegenheit. Wenn die EU es mit dem Klimaschutz ernst meint, darf sie nicht gleichzeitig den Import von Teersandölen begünstigen.   

Teersandöle haben rein gar nichts damit zu tun, die Energieversorgung in der EU zu sichern. Die Richtlinie ist darauf ausgelegt, die kanadische Regierung im Zusammenhang mit dem Handelsabkommen CETA, das die EU zurzeit mit Kanada aushandelt, milde zu stimmen. Europäische Gesetzgebung darf sich nicht an kanadischen Bedürfnissen orientieren. Wir brauchen diesen schädlichen Treibstoff in Europe nicht und sollten seine Erzeugung auch nicht unterstützen.

Die EU-Richtlinie zur Kraftstoffqualität war eine von fünf legislativen Maßnahmen, die die EU Ende 2008 als Teil ihres Klima- und Energiepaketes verabschiedet hat. Es ist eine entscheidende Gesetzgebung, die Luftverunreinigungen bis 2020 und darüber hinaus substantiell eindämmen soll. Durch das heutige Abstimmungsergebnis verliert das Klima- und Energiepaket eine wichtige Komponente zur Reduzierung von Treibhausgasen."

(1) Die EU-Richtlinie zur Kraftstoffqualität verpflichtet die Produzenten, die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen bis 2020 um sechs Prozent zu verringern (im Vergleich zu 2010). Ursprünglich sollte es für Teersandöle eine gesonderte Berechnungsgrundlage geben. Dies wird nun abgeschafft, wodurch die Werte für Teersandöle erheblich verbessert werden und die Einfuhr dieser Öle auf den europäischen Markt erheblich vereinfacht wird.

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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
Martin Häusling
MdEP

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