Wir brauchen kein neues Gesetz - strenge Regeln müssen weiter für jede Art von Gentechnik gelten
Gentechnik
Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag, 29. April) ihre Studie zu neuen Gentechnikverfahren vorgestellt. Aus Sicht der EU-Kommission hat neue Gentechnik das Potenzial, zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion beizutragen, den Einsatz von Pestiziden verringern und die Ziele des Grünen Deal und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu erreichen. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Gentechnik-Gesetzgebung veraltet ist. Bisher fallen alle Arten von Gentechnik unter die EU-Gentechnikregeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Bei diesem Ansatz zu bleiben, die Regeln nicht aufzuweichen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen, fordern auch die Autorinnen und Autoren der neuen Studie “Genome-edited plants in the EU - A Scientific critique of Leopoldina and EASAC statements” im Auftrag der Grünen/EFA-Fraktion. Sollten mit neuen Techniken gentechnisch veränderte Pflanzen zukünftig nicht mehr unter die strenge EU-Regulierung fallen, werden gentechnisch veränderte Pflanzen ungekennzeichnet und ohne Risikoprüfung in Lebensmitteln landen. |
Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatter für die Gemeinsame Agrarpolitik im federführenden Agrar-Ausschuss: „Wir brauchen kein neues Gentechnik-Gesetz. Egal ob alte oder neue Gentechnik, die strengen Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung müssen weiter für alle gentechnisch veränderten Pflanzen gelten. Der Europäische Gerichtshof hat klipp und klar festgestellt, dass das Gentechnik-Gesetz auch für neue Gentechnik gilt. Dem Urteil und dem Vorsorgeprinzip sollte die Europäische Kommission folgen und nicht den Interessen der Saatgutindustrie, die Milliarden-Profite wittert. Mit Scheinlösungen von dürre- oder schädlingsresistenteren Pflanzen verschwenden wir wertvolle Zeit und wertvolles Geld im Kampf gegen die Klimakrise. Wenn die EU-Kommission ihre Biodiversitätsstrategie ernst nimmt, dann schließt dies gentechnisch veränderte Pflanzen aus. Eine Aufweichung der jetzigen Gesetzgebung wird schwere Folgen für die Zukunft unsere Lebensmittel haben. Die Menschen haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, ob sie mit Gentechnik hergestellte Lebensmittel kaufen. Die klare Kennzeichnungspflicht bietet Wahlfreiheit und Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten. Die Menschen müssen die Wahl haben, ob mit oder ohne Gentechnik produziertes Essen auf ihrem Teller landet, unabhängig davon, ob es um neue oder alte Methoden der Gentechnik geht.“ Hintergrund Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 eindeutig festgestellt, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen unter die strengen EU-Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen, sofern gentechnische Verfahren eingesetzt wurden, die hauptsächlich seit dem Erlass der EU-Richtlinie 2001 entwickelt wurden. Das betrifft auch neue gentechnischen Verfahren wie die so genannte „Genschere“ (CRISPR). Mit der neuen Technologie können bestehende Gene modifiziert werden, ohne dass neue Gene hinzugefügt werden. Einer von der Grünen/EFA-Fraktion in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage zu Folge möchte die große Mehrheit (86 Prozent) der Befragten in der Europäischen Union, die von gentechnisch veränderten Pflanzen gehört hatten, dass damit produzierte Nahrungsmittel als solche gekennzeichnet werden. In Deutschland fordern dies 85 Prozent. Bei den neuen Verfahren sind es 68 Prozent der Befragten, die von ihnen gehört haben, in Deutschland 70 Prozent. Studie “Genome-edited plants in the EU - A Scientific critique of Leopoldina and EASAC statements” |