Steuerabsprachen mit Starbucks und Fiat
Niederlande und Luxemburg verletzten EU-Wettbewerbsrecht
Die EU-Kommissarin für Wettbewerbsfragen Margrethe Vestager hat am heutigen Mittwoch die Ergebnisse von zwei Verfahren wegen möglichen Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht vorgestellt. Dabei ging es um Steuerabsprachen für die Unternehmen Starbucks in den Niederlanden und Fiat Finance and Trade in Luxemburg. Die Grünen/EFA-Fraktion begrüßt diese Untersuchungen und fordert Konsequenzen für die Unternehmen, sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:
"Endlich zeigt die EU-Kommission Zähne. 20 Jahren Wegschauen der EU gegenüber steuerlicher Beihilfen für Großunternehmen sind vorbei. Viele Steuerabsprachen zwischen Unternehmen und einzelnen Regierungen in der EU sind illegale Staatsbeihilfe.
Die beiden Fälle Starbucks und Fiat sind nur der Anfang. Der Sonderausschuss des Europaparlaments gegen Steuerdumping hat gezeigt, dass es Sonderabsprachen zwischen Konzernen und Steuerverwaltungen in vielen Mitgliedstaaten der EU gibt. Die EU-Kommission muss die Untersuchungen auf andere Unternehmen ausdehnen. Alleine der LuxLeaks-Skandal hat gezeigt, dass mehr als 350 Großkonzerne Sonderkonditionen zur Zahlung ihrer Steuern in Luxemburg bekommen haben. Auch andere Länder wie die Niederlande und Irland sind davon betroffen.
Um fairen Wettbewerb zu garantieren, muss die EU-Kommission dafür sorgen, dass die zu Unrecht erhaltenen Beträge von den Unternehmen konsequent zurückgefordert werden. Es kann nicht sein, dass einige Unternehmen ihre Steuern zahlen, andere sich ohne Konsequenzen aus der Verantwortung stehlen. Das wird den betroffenen Unternehmen weh tun. Aber die Staaten, die die schmutzigen Deals ausgehandelt haben, stehen vor einem Geldregen. Deshalb müssen die Regeln für staatliche Beihilfen überarbeitet werden. Die Rückforderungen müssen künftig in den EU-Haushalt für Zukunftsinvestitionen fließen und nicht in die Kassen der Staaten, die mit den Konzernen gemeinsame Sache gemacht haben.
Untersuchungen durch die Wettbewerbsbehörde allein reichen nicht aus. Die EU-Kommission muss sich dafür einsetzen, dass die länderübergreifende Finanzberichterstattung endlich für alle Unternehmen in der EU verbindlich wird. Außerdem brauchen wir möglichst schnell eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und einen Mindeststeuersatz für Unternehmenssteuern in der EU. Nur so können wir Steuerdumping in der EU effektiv verhindern.”