Europäischer Rechtebrief
Umfassende Informationen für Beschuldigte und Verdächtige im Strafverfahren
Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat heute den Entwurf für eine Richtlinie zum Recht auf Belehrung in Strafverfahren angenommen. Der darin geregelte Europäische Rechtebrief soll Beschuldigten und Verdächtigen bei der Festnahme übergeben werden und sie in ihrer Muttersprache leicht verständlich über ihre Rechte aufklären. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu anwaltlichem Beistand und das Recht zu schweigen. Dazu erklärt der Grüne Innenexperte im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht:
"Die Einigung von Parlament und Ministerrat über einen EU-weit einheitlichen Rechtebrief ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung verbindlicher Mindeststandards im Strafverfahren. Zukünftig werden alle Europäischen Bürgerinnen und Bürger in leicht verständlicher Sprache über ihre Rechte aufgeklärt, wenn sie einer Straftat beschuldigt oder verdächtigt werden. Verfahrensrechte können nur dann wirklich gewährleistet werden, wenn die Betroffenen sie frühzeitig erhalten und verstehen können. Leider hat die EU-Kommission in ihrem Fahrplan für die Schaffung von Mindeststandards im Strafverfahren den zweiten Schritt vor dem ersten getan: So wäre es sinnvoller gewesen, zunächst die Harmonisierung der eigentlichen Rechte vorzuschlagen und erst dann den Europäischen Rechtebrief. Damit wurde heute über das Recht auf Belehrung abgestimmt, bevor über dessen tatsächlichen Inhalt entschieden ist. Dieser Inhalt wird nun Gegenstand der kommenden Debatten über den Zugang zu anwaltlichem Beistand. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, an dieser Stelle endlich den Weg für gemeinsame Standards frei zu machen."
Die Richtlinie ist die so genannte "Maßnahme B" des "Fahrplans zur Stärkung der Rechte von Verdächtigten oder Beschuldigten in Strafverfahren", den der Europäische Rat im November 2009 vorgelegt hat. Der Fahrplan beinhaltet u.a. das Recht auf Dolmetschung, das Recht auf Kommunikation mit Angehörigen und das Recht auf Zugang zu anwaltlichem Beistand. Ziel des Fahrplans sind EU-weite Mindeststandards für Verfahrensrechte.
Für Nachfragen erreichen Sie Jan Philipp Albrecht unter seiner deutschen Handynummer +49-175-1656698.