Monti II - Streikrecht
Barroso gesteht Niederlage ein
Zur Entscheidung der Europäischen Kommission, die Monti-II—Verordnung zum Streikrecht im Europäischen Binnenmarkt zurückzuziehen und damit auf die Subsidaritätsrüge von 12 nationalen Parlamenten, die so genannte „Gelbe Karte", zu reagieren, erklärt Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungsausschusses:
„Ich bin erstaunt gewesen, wie lange Herr Barroso gezögert hat, die so genannte „Monti-II-Verordnung zurückzuziehen. Bereits im Mai hatten 12 nationale Parlamente ihm die „Gelbe Karte“ gezeigt (1), weil der Verordnungsvorschlag nationales Verfassungsrecht infrage stellte, in dem er das Grundrecht auf Streik angreift. Barroso hat damit eines seiner Wahlversprechen gebrochen.
Er hatte 2009 bei seiner Wiederwahl versprochen, einen Vorschlag vorzulegen, der die Rechte entsandter Arbeitnehmer/innen und das Streikrecht in der EU sichert und damit die rechtliche Lücke, die der EUGH mit dem Laval-Urteil und anderen Urteilen riss, zu schließen. Aber sein Monti II Vorschlag versucht genau das Gegenteil. Anstatt das in der Grundrechtecharta und vielen nationalen Verfassungen verbrieften Streikrechtes zu garantieren, sollte geprüft werden, ob Streik nicht etwa die Dienstleistungsfreiheit einschränken könnte. Wir Grünen haben diese Kritik an der Monti-II-Verordnung unterstützt und ebenfalls die Kommission aufgefordert, die Verordnung zurückzuziehen.
Zum ersten Mal haben nationale Parlamentarier/innen in Europa diese neue Demokratieklausel des Lissabonner Vertrages genutzt und eine Verordnung zu Fall gebracht. Diese Rücknahme markiert nicht nur die persönliche Niederlage eines Kommissionspräsidenten, der versucht, die gravierenden sozialen Probleme im Europa wegzulächeln, sondern auch die seiner Steigbügelhalter aus der CDU und der FDP im deutschen Bundestag. Sie hatten gegen einen Antrag auf Subsidaritätsklage gestimmt, obwohl auch in Deutschland das im Grundgesetz verankerte Streikrecht betroffen war.“
Im Anhang finden sie ein ausführliches Briefing zur Monti II-Verordnung.
Anmerkungen:
1) Protokoll Nr.2 des Lissabonner Vertrags sieht vor, dass wenn ein Drittel der nationalen Parlamente in einer begründeten Stellungnahme Subsidiaritätsbedenken anmelden, die Europäische Kommission ihren Gesetzesvorschlag überdenken muss und entscheiden muss, ob sie ihn beibehalten, überarbeiten oder zurückziehen will. Dieses Verfahren wird als "gelbe Karte" bezeichnet. Es wurde von den Parlamente von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Lettland, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Schweden, den Niederlanden und Großbritannien einbebracht. Diese 12 vereinen 19 der 54 den nationalen Parlamenten zugewiesenen Stimmen, also mehr als ein Drittel.