Recht auf Reparatur/Verbraucher-Paket
Mit Reparatur statt Mülltonne Geld und Ressourcen sparen
Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch, 22. März) ihr Verbraucherpaket vorgestellt. Darin enthalten sind zwei Vorschläge für nachhaltigen Konsum: Das Recht auf Reparatur soll gesetzlich festgeschrieben werden. Die Grünen/EFA begrüßen den Vorschlag für ein Recht auf Reparatur und werden sich in den anstehenden Verhandlungen zum Recht auf Reparatur für eine Ausweitung der Gewährleistung einsetzen. Der Vorschlag für eine Richtlinie über das Recht auf Reparatur war bereits für Juli 2022 geplant und wurde mehrfach verschoben. Im Verbraucherpaket auch enthalten ist ein Vorschlag für eine Green Claims Richtlinie über die behauptete Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche und wissenschaftlich belastbare Informationen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen bereitstellen. |
Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion für das Recht auf Reparatur, begrüßt den Vorschlag: „Reparieren geht über Wegwerfen. Das Recht auf Reparatur und die Kreislaufwirtschaft gehören untrennbar zusammen. Wer Reparatur statt Mülltonne wählt, spart wertvolle Ressourcen und Geld. Wir Grünen/EFA begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission, Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Garantie Vorrang zu geben. Defekte Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke sollen standardmäßig repariert und nicht einfach durch ein neues Produkt ersetzt werden. Es ist richtig, dass auch unabhängige Werkstätten die Reparaturen ausführen können. Wir Grünen/EFA werden uns in den anstehenden Verhandlungen dafür stark machen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den Kosten der Reparatur sitzen bleiben. Um den Reparaturmarkt anzukurbeln und Reparatur erschwinglich zu machen, brauchen wir eine Ausweitung der gesetzlichen Garantie auf die erwartete Lebensdauer eines Produktes. So lohnt es sich für Verbraucherinnen und Verbraucher, ein langlebiges Produkt zu kaufen, das im festgelegten Zeitraum kostenfrei repariert werden kann. Kurzlebige Schrottprodukte verschwinden so vom Markt. Das Recht auf Reparatur muss einhergehen mit verpflichtenden Vorgaben zur Nachhaltigkeit von Produkten und ihrer klaren Kennzeichnung. Wir Grünen/EFA fordern einen Reparaturindex mit klaren Angaben über Lebensdauer und Reparaturmöglichkeiten. Ersatzteile und Anleitungen müssen auch unabhängigen Werkstätten leicht zugänglich und erschwinglich sein, damit Unternehmensriesen wie Apple nicht länger die Regeln für Reparatur diktieren. Wir Grünen/EFA begrüßen den Vorschlag für belastbare Informationen darüber, wie umweltfreundlich Produkte und Dienstleistungen tatsächlich sind. Klare, wissenschaftlich fundierte und unabhängig geprüfte Aussagen und verlässliche Umwelt-Labels geben die Kaufentscheidung für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zurück in die Hände der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die zwangsläufig falsche Behauptung der Klimaneutralität von Produkten gehört verboten.” |