Bessere Regelungen für Fernsehen und Internetdienste
Audiovisuelle Mediendienste
Am heutigen Dienstag hat der Kulturausschuss im Europäischen Parlament einer Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zugestimmt. Das Ziel der Reform ist es, die Vorschriften für lineare und nicht-lineare Mediendienste in den Einklang des digitalen Zeitalters zu bringen. Dafür war ein wesentliches Ziel, die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen und den Geltungsbereich der Richtlinie durch die Aufnahme von Video-Sharing-Plattformen (VSP) zu erweitern. Helga Trüpel, stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses und Abgeordnete der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt das Ergebnis:
"Es ist höchste Zeit, dass die Wettbewerbsbedingungen für lineare und nicht-lineare Mediendienste angeglichen werden. Das bedeutet die Schaffung eines fairen Binnenmarktes für audiovisuelle Mediendienste. Auch nicht lineare Mediendienste sollten sich an der Förderung europäischer Filmproduktionen beteiligen und den gleichen qualitativen Werbevorschriften unterliegen wie das Fernsehen.
Es war höchste Zeit, dass Video-Sharing-Plattformen stärker in die Verantwortung gezogen werden, was Werbevorschriftenden sowie den Verbraucherschutz und insbesondere den Schutz von Kinder und Jugendlichen im Netz angeht. Es ist ein wichtiger Schritt gegen Hetze im Internet. Wichtig war, dass die E-Commerce Richtlinie mit der Haftungsprivilegierung nicht angetastet wurde. Darum handelt es sich nie um eine Vorabkontrolle von audiovisuellen Inhalten, um die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus im Internet zu schützen. Des Weiteren ist die Stärkung der europäische Aufsichtsbehörde ERGA zu begrüßen, da sie die Unabhängigkeit der nationalen Medienaufsicht betont und die politische Unabhängigkeit von den Regierungen festschreibt und so zu demokratisch funktionierenden audiovisuellen Medien beiträgt.“
Hintergrund:
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ist ein wichtiger Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa. Das Straßburger Plenum wird im Mai darüber entscheiden, ob der der Reformtext in den Trilog mit der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union gehen wird.