Prinzip der Schutzverantwortung ("R2P")
Annahme der Empfehlung an den Rat - Parlament fordert Europäischen Konsens
Nach der Verabschiedung im Auswärtigen Ausschuss am 21. März 2013 hat das Europäische Parlament heute eine Empfehlung an den Rat zum Prinzip der Schutzverantwortung der Vereinten Nationen angenommen. Zur Forderung eines 'Europäischen Konsens zur Schutzverantwortung' erklärt Franziska Brantner, außenpolitische Sprecherin der Fraktion Grüne/EFA und Berichterstatterin der Empfehlung:
"Mit dieser Empfehlung fordert das Parlament den Rat und die Hohe Vertreterin auf, einen "European Consensus on R2P" zu entwickeln um klarzustellen, was das Prinzip der Schutzverantwortung für die europäische Außenpolitik bedeutet und welche Rolle die EU bei dessen Umsetzung spielen kann. Die Kakophonie europäischer Reaktionen auf die Umwälzungen des Arabischen Frühlings und damit verbundene schwerste Menschenrechtsverletzungen haben die Notwendigkeit für einen 'Europäischen Konsens zur Schutzverantwortung' gezeigt.
Das Parlament macht heute konkrete Vorschläge, um die Auseinandersetzung der EU mit R2P zu intensivieren und deren verstärkte Berücksichtigung in der europäischen Außenpolitik zu fördern: Wir fordern 1) einen Europäischen Konsens wie er 2006 zur Entwicklungspolitik und 2008 zur humanitären Hilfe verabschiedet wurde, und der die EU-Institutionen sowie die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Maßnahmen auf der Basis gemeinsamer Grundsätze zu koordinieren; 2) die Schaffung einer R2P-Koordinierungsstelle; 3) gezieltes Training von Delegationsmitarbeitern zur Früherkennung kritischer Situationen; 4) stärkeren Austausch mit den Zivilgesellschaften vor Ort; 5) einen jährlichen Bericht über die Umsetzung des Prinzips und die Eignung der EU-Instrumente dafür.
Es ist erfreulich, dass dieses Haus den vornehmlich präventiven Charakter des Prinzips der Schutzverantwortung herausstellt. Außerdem fordert die Empfehlung den Rat auf, zur Entwicklung von Kriterien bei der Umsetzung von Einsätzen unter der dritten Säule des Prinzips beizutragen. Als Beispiele dafür werden die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes, ex-ante Klarheit über die politischen Ziele und profunde Folgenabschätzung genannt. Auch zur Stärkung der Überwachungsmechanismen von umzusetzenden Mandaten wird der Rat angehalten.
Nun liegt der Ball im Spielfeld des Rates und der Hohen Vertreterin, auf diese mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Vorschläge innerhalb der nächsten sechs Monate zu reagieren."