EuGH-Urteil zu Erneuerbaren Energien
Rückenwind für Energiewende
Der EuGH hat heute im Fall Aland (C-573/312) entschieden, dass nationale Fördersysteme nicht geöffnet werden müssen, um Erneuerbare Energien in anderen Mitgliedstaaten zu finanzieren.
Claude Turmes, energiepolitischer Sprecher der Fraktion, begrüßte dieses Urteil:
"Das heutige Urteil bestätigt, dass nationale Fördersysteme prinzipiell nicht Erneuerbare Energien in anderen EU-Mitgliedsstaaten fördern müssen. Dies ist ein fundamentales Element der europäischen Erneuerbaren Richtlinie, die 2009 zwischen Europäischem Parlament und 27 Mitgliedsstaaten beschlossen wurde.
Endlose Attacken der EU-Kommission gegen diese Richtlinie, wie diese Woche im Streit mit der deutschen Bundesregierung werden so hoffentlich ein Ende haben. Es ist auch ein Sieg gegen die europäischen Stromhändler (EFET) die sich mit der Klage Geschäfte und Gewinne auf Kosten der Bürger erhofft hatten."
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, Rebecca Harms, ergänzt:
"Das Urteil aus Luxemburg gibt der deutschen und damit auch der europäischen Energiewende Rückenwind. Es bedeutet, dass Importstrom keinen Anspruch auf nationale Fördersysteme hat Die Forderung der Europäischen Kommission, die EEG-Förderung auf Stromimporte auszudehnen, ist damit hinfällig. Damit wird auch verhindert, dass die Stromkunden noch höhere Kosten schulten müssen.
Unser Ziel muss weiterhin sein, die Energiewende zu einem europäischen Zukunftsprojekt zu machen und die Förderung von erneuerbaren Energien und Energie-Effizienz in allen EU-Staaten zu erreichen. Dafür brauchen wir zu allererst verbindliche und ambitionierte Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 auf europäischer und nationaler Ebene."