Berufung neuer EU-Botschafter
Europäischer Auswärtiger Dienst darf nicht zum Altherren-Club werden
Zu Medienberichten, wonach EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton kaum Frauen und Osteuropäer als EU-Botschafter/innen berufen will, erklärt Franziska Brantner, außenpolitische Sprecherin der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
"Frau Ashton legt einen Fehlstart bei der Personalpolitik des neuen Auswärtigen Dienstes hin: Nicht einmal jede zehnte Stelle mit einer Frau besetzt, gerade mal zwei von 115 Jobs für Osteuropäer [1]. Dabei hatte Ashton gegenüber dem Parlament versprochen, dass Geschlechtergerechtigkeit eine Priorität für sie sei. Wenn sich die Medienberichte bewahrheiten, würde Ashton dieses Versprechen klar brechen. Mehr noch: Sie würde geltendes Recht ignorieren. Auf Druck der grünen Fraktion hat das Europäische Parlament durchgesetzt, dass die Außenbeauftragte mit ihren Personalentscheidungen die Geschlechterparität und geographische Ausgewogenheit innerhalb des Dienstes sicherstellen muss [2].
Ashton muss sofort Kurs wechseln. Die im Herbst anstehenden Personalentscheidungen müssen talentierte Bewerberinnen sowie Kandidaten aus den neueren Mitgliedstaaten ausreichend berücksichtigen und den Frauenanteil deutlich erhöhen. Solange das nicht passiert, werden wir Grüne uns dafür stark machen, dass das Parlament die Gelder für den Auswärtigen Dienst auf Eis legt. Der neue Auswärtige Dienst darf nicht zum westeuropäischen Altherren-Club werden."
Anmerkungen:
[1] EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton plant Medienberichten zufolge, im September zahlreiche Botschafterposten in den EU-Vertretungen neu zu besetzen. Ein angeblich bereits in der Schublade liegender Vorschlag würde dazu führen, dass von 115 Botschafter-Stellen 11 mit einer Frau und 2 mit einem Osteuropäer besetzt wären. Die Berichte stützen sich auf Zahlen des Polnischen Instituts für internationale Beziehungen (PISM).
Der Standard: http://derstandard.at/1282273587779/EU-Aussendienst-Osteuropa-schaut-bei-EU-Aussendienst-durch-die-Finger
EUobserver: http://euobserver.com/9/30672
[2] Artikel 6 (6) des Beschlusses über die Organisation und die Arbeitsweise des EAD: "Personaleinstellungen in den EAD erfolgen auf der Grundlage des Leistungsprinzips, wobei auf eine angemessene geografische Verteilung und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten ist. [...]"
Der Beschluss im Volletxt: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:201:0030:0040:DE:PDF