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Luxemburgisches Revisionsgericht hebt Urteil im Fall Antoine Deltour auf - Zitat von Sven Giegold und Julia Reda

LuxLeaks

Das Luxemburgische Revisionsgericht hat heute das Urteil im Fall Antoine Deltour aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückgewiesen. Strittig war die Anerkennung von Antoine Deltour und Raphael Halet als Whistleblower, die die LuxLeaks-Enthüllungen mit der Weitergabe interner Dokumente ins Rollen gebracht haben.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher und war Zeuge im Deltour-Prozess, kommentiert:

„Wir begrüßen, dass das Gericht das Urteil im Fall Antoine Deltour aufgehoben hat. Whistleblower sind keine Kriminellen. Wir haben es mutigen Menschen wie Antoine Deltour und Raphael Halet zu verdanken, dass Skandale wie LuxLeaks, die Panama Papers und die Paradise Papers ans Licht kamen. Unverständlich ist, warum das Gericht das Urteil gegen Raphael Halet weiter gelten lässt. Die beiden Whistleblower haben dem Gemeinwohl große Dienste erwiesen und dürfen dafür nicht kriminalisiert werden.“

Julia Reda, Sprecherin für Transparenz, ergänzt:

„Die Europäische Kommission muss schnellstmöglich eine EU-weite Initiative für den besseren Schutz von Whistleblowern vorlegen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Antoine Deltour und Raphael Halet sind Helden und keine Kriminellen. Ohne sie gäbe es kaum Fortschritte beim EU-weiten Kampf gegen Steuerbetrug, Korruption und Geldwäsche. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass Antoine Deltour und Raphael Halet die gesellschaftliche Anerkennung bekommen, die sie verdienen.“

Grüne/EFA-Vorschlag für besseren Schutz von Whistleblowern

 

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