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Presse­mitteilung |

Entsenderichtlinie

Flexible Kontrollen weiterhin möglich, Rat folgt der Linie des EU-Parlaments

Der Rat der Beschäftigungs- und Sozialminister hat sich heute auf eine gemeinsame Ratsposition zur Durchsetzungsrichtlinie für die Entsenderichtlinie geeinigt. Damit ist nach Monaten des Stillstandes endlich der Weg frei für die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission. Das Parlament hatte schon im Juni sein Verhandlungsmandat abgestimmt. Zur jetzt im Rat gefundenen Position sagt Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungsausschusses und zuständige Schattenberichterstatterin für die Fraktion der Grünen/EFA: 

„Die heute beschlossene Ratsposition ist ein wichtiger Schritt hin zu einer effektiveren Missbrauchsbekämpfung bei der Entsendung von ArbeitnehmerInnen in der EU. Die Arbeits- und Sozialminister haben sich heute der Linie des Europaparlaments angeschlossen und dem Versuch der Kommission, flexible Kontrollen der Mitgliedstaaten einzuschränken, eine klare Absage erteilt. Diese Kontrollen dienen dazu, die Arbeitnehmerrechte entsandter ArbeitnehmerInnen sicherzustellen. 

Ich begrüße, dass wir jetzt eine Ratsposition vorliegen haben, die es dem Rat erlaubt, in Verhandlungen mit dem EU-Parlament zu treten. Unser Mandat ist eindeutig: Wir setzen uns für eine Durchsetzungsrichtlinie ein, die sicherstellt, dass ArbeitnehmerInnen besser vor Missbrauch und unterlassenen Zahlungen geschützt und ihre Rechte gestärkt werden, wenn sie im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten. Wir haben den Kommissionsvorschlag an vielen Stellen für bessere Kooperation und Information im Kampf gegen Missbrauch sowie wirksame Sanktionen geändert und ergänzt. 

Dazu gehört auch eine Subunternehmerhaftung, wie sie in Deutschland seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, für die gesamte Europäische Union. Die Ratsposition ist in diesem Punkt sehr schwach. Das EP wird sich dafür einsetzen, dass die Subunternehmerhaftung gestärkt wird." 

Hintergrund: 

Entsandte ArbeitnehmerInnen arbeiten im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat, vor allem auf Baustellen, aber z.B. oft auch in der Fleischindustrie. Für sie gilt der vor Ort geltende Mindestlohn. In der Praxis wird diese EU-Regelung oft umgangen, zum Beispiel durch Briefkastenfirmen.

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