Entsenderichtlinie
Schallende Ohrfeige für die Kommission: Rechte entsandter Arbeitnehmer/innen gestärkt
Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss hat heute über den Bericht zur Durchsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmer/innen im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen abgestimmt. Er gibt der EP-Delegation das Verhandlungsmandat für die Trilogverhandlungen mit dem Rat.
Dazu sagt Elisabeth Schroedter, Vize-Präsidentin des Beschäftigungs- und Sozialausschusses im Europäischen Parlament:
"Wir Abgeordneten des Beschäftigungsausschusses haben mit der heutigen Abstimmung wichtige Eckpfeiler eingeschlagen, um die Arbeitnehmer/innen besser vor Missbrauch und unterlassenen Zahlungen zu schützen und ihre Rechte zu stärken, wenn sie im Rahmen eines Dienstleistungsauftrag in einem anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Damit senden wir ein starkes Signal an circa eine Million EU-Bürger/innen, die jedes Jahr in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Wir brauchen bessere Kontrollen und stärkere Sanktionen, sodass die Rechte der entsandten Beschäftigten tatsächlich umgesetzt werden. Es ist ein Grüner Erfolg, dass es hier nicht wie von der Kommission vorgesehen Einschränkungen gibt, sondern weiterhin jeder Mitgliedstaat frei ist, selbst zu entscheiden, was für die Umsetzung und Kontrolle der Entsenderichtlinie erforderlich ist. Wir fordern außerdem eine bessere Koordinierung von Entsende- und Empfängerland. Der Beschäftigungsausschuss hat auch einer Subunternehmerhaftung, wie sie in Deutschland seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, für die gesamte Europäischen Union zugestimmt. Damit können die Lücken geschlossen werden, die bisher genutzt wurden, um die Verpflichtung zu umgehen, den Arbeitnehmer/innen den vor Ort geltenden Mindestlohn zu zahlen. Das Votum ist eine schallende Ohrfeige für die Kommission und ihren schlechten Entwurf!
Ich bin erleichtert, dass der Bericht im Ausschuss eine Mehrheit gefunden hat. Und ich bin sehr überrascht, dass die Fraktion der Sozialdemokraten gegen einen Bericht stimmt, der sich klar für eine offene Liste der Kontrollmaßnahmen ausspricht und Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ein System der Subunternehmerhaftung einzuführen. Beide Elemente sind zentral um Arbeitnehmer/innenrechte EU-weit zu stärken."
Hintergrund:
Die Richtlinie dient dazu, die bereits bestehende Entsenderichtlinie 96/71/EC besser umzusetzen, Widersprüche, die der EuGH in verschiedenen Urteilen (wie Laval, Viking, Rüffert) angemahnt hat, aufzulösen und damit Konflikte zwischen der Dienstleistungsfreiheit und der Durchsetzung von Arbeitnehmer/innenrechten aufzuheben.