Polen/EuGH-Urteil: Zitat von Terry Reintke
Rechtsstaatlichkeit
Der Europäische Gerichtshof hat heute (Donnerstag, 15. Juli) geurteilt, dass die polnische Disziplinarordnung für Richterinnen und Richter nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das Gericht gab der Klage der Europäischen Kommission statt. Das Urteil folgt auf das gestrige Gutachten des rechtswidrig zusammengesetzten polnischen „Verfassungstribunals“. Das so genannte „Verfassungstribunal“ hatte gestern (Mittwoch, 14. Juli) die Disziplinarkammer betreffende Urteile des Europäischen Gerichtshofs für ungültig erklärt, obwohl EU-Recht gemäß der EU-Verträge Vorrang vor nationalem Recht hat. |
Terry Reintke, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatterin für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Polen, kommentiert: „EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, daran ändert auch die polnische Regierung nichts. Die polnische Regierung versucht, die Verfassung so umzuschreiben, dass der Europäische Gerichtshof sie nicht mehr für Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz zur Verantwortung ziehen kann. Die polnische Justiz ist nicht mehr unabhängig, das Prinzip des Zugangs zu einem fairen Verfahren existiert nicht länger in Polen. Wir stehen vor einer ernsthaften Bedrohung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge muss auf den erneuten Angriff auf den Rechtsstaat reagieren und konkrete Maßnahmen ergreifen, wenn sich die polnische Regierung nicht an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hält. Wir fordern den Rat auf, der polnischen Regierung im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 klare Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit mit klarer Umsetzungsfrist vorzulegen." |