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Transparenzlücke bei Zulassung von Pestiziden und Gentechnik geschlossen

Lebensmittelrecht

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) muss zukünftig alle Studien veröffentlichen, aufgrund derer sie Glyphosat und andere Stoffe zulassen will. Alle einer Bewerbung zu Grunde liegenden Studien werden in einer Datenbank erfasst, so kann die Industrie unliebsame Studien nicht länger unter Verschluss halten. Die breite Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nahm heute das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission über die überarbeitete Verordnung „Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette“ an. Das Zulassungsverfahren von Pestiziden, gentechnisch veränderten Organismen und Futtermittelzusatzstoffen wird zukünftig transparenter und nachvollziehbarer.

Die Europäische Kommission reagierte mit ihrem Verordnungsvorschlag über die Veröffentlichung von Studien vor der Zulassung auf die europäische Bürgerinitiative „Stopp Glyphosat!“, mit der rund 1.400.000 Menschen das Ende des giftigen Stoffes und Transparenz über die Entscheidungsfindung im Zulassungsprozess forderten.

Martin Häusling, Schattenberichterstatter der Grünen/EFA-Fraktion im federführenden Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, kommentiert:

„Die Transparenzlücke bei der Zulassung von Pestiziden, Gentechnik und Zusätzen im Futtermittel wird endlich geschlossen. Öffentliches Interesse sticht Geschäftsgeheimniskrämerei der Chemieriesen und der Europäischen Lebensmittelbehörde. Mehr Transparenz bei Risikobewertung und Genehmigungsverfahren ist gut für Mensch, Tier, Umwelt und Artenvielfalt. Der immense öffentliche Druck hat gewirkt und macht die Veröffentlichung aller Studien vor der Zulassungsentscheidung über giftige Stoffe wie Glyphosat zum Gesetz.

Die Glyphosat-Lobby kann sich darauf einstellen, dass die verlängerte Zulassung im Jahr 2022 kein Selbstläufer wird.“

 

Hintergrund

Am 7. März 2019 entschied der Europäische Gerichtshof im Fall Grünen/EFA-Fraktion gegen EFSA, Monsanto und Cheminova, dass EFSA Studien über Gesundheitsrisiken von Glyphosat, die zuvor als vertraulich deklariert waren, veröffentlichen muss. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass das öffentliche Interesse am Krebsrisiko von Glyphosat schwerer wiegt, als die Geschäftsgeheimnisse der Chemieunternehmen. Wenn das Gesetz ab Ende 2020 gilt, müssen Studien automatisch, ohne dass ein Antrag auf Offenlegung notwendig ist, veröffentlicht werden.

 

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11.04.2024
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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
Martin Häusling
MdEP

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