Fluggastdaten-Abkommen und EU-Systeme müssen überarbeitet werden
Gutachten des EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat heute sein vom Europäischen Parlament erfragtes Gutachten zur Vereinbarkeit des Fluggastdaten-Abkommens zwischen der EU und Kanada mit dem EU-Recht vorgelegt. Die Richter kommen zu dem Ergebnis, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form nicht verabschiedet werden darf und führen dafür vor allem die deutlich zu lange Speicherung von Fluggastdaten über den Reisezeitraum hinweg an. Auch müsse der Umfang der Daten sowie der Zweck der Analyse deutlicher eingeschränkt werden. Dazu sagt Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses sowie innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion:
„Mit dem Gutachten stellt der Gerichtshof klar, dass das Abkommen zur Fluggastdatenweitergabe mit Kanada in dieser Form nicht verabschiedet werden darf. Doch die eigentliche Botschaft ist: Alle bisher abgeschlossenen Abkommen dieser Art, also auch mit den USA und Australien, sowie die zuletzt verabschiedete EU-Richtlinie zur Schaffung solcher Sammlungen und Analysen in der EU müssen jetzt überarbeitet werden. Ihre weitere Anwendung in dieser Form wäre eine Verletzung der EU-Grundrechte auf Datenschutz und Privatleben. Insbesondere ist dabei klar, dass der Gerichtshof eine unterschiedslose fünfjährige Speicherung nicht akzeptiert, sondern die Daten nach der Reise gelöscht werden müssen, wenn es keine Risiko- und Verdachtsanzeichen gegeben hat.
Das Gutachten des EuGH belegt dem Europäischen Gesetzgeber zum erneuten Male, dass dieser bei Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen über die Grenzen des Zulässigen hinausgeht. EU-Kommission, Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten täten nun gut daran, die Grenzen von Rechtsstaat und Grundrechten ernst zu nehmen und klare Konsequenzen zu ziehen. Ansonsten werden andere Länder und auch einzelne Regierungen innerhalb der EU das Engagement ihnen gegenüber für diese Werte als unaufrichtig entlarven. Ein Weiter so bei den bisherigen Regeln zur Fluggastdatenanalyse kann es nach diesem Gutachten nicht geben. Zudem muss auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit anlassloser Vorratsdatenspeicherungen endlich in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.“
Hintergrund:
Informationen zum ergangenen Gutachten, dass das Europäische Parlament auf Grundlage von Artikel 218 des EU-Vertrags vor seiner Zustimmung Ende 2013 mit knapper Mehrheit auf Antrag der Grünen-Fraktion erfragt hatte, finden Sie auf der Webseite des Gerichtshofs: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/en/?dateDebut=26/07/2017&dateFin=26/07/2017