EU-Parlament will Reparaturen einfacher, schneller und günstiger machen
Heute (Dienstag, 21. November) wird das Europäische Parlament sein Trilog-Verhandlungsmandat zum Recht auf Reparatur festlegen. Die Europäische Kommission hat im März 2023 das Recht auf Reparatur als einen zentralen Baustein der Kreislaufwirtschaft vorgeschlagen. Der Kern des Gesetzesvorschlags ist die Verpflichtung der Hersteller zur Reparatur ihrer Produkte für einen bestimmten Zeitraum sowie die Priorisierung der Reparatur über Ersatz bei Defekt eines Produktes im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission deutlich gestärkt. Die Grünen/EFA haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Praktiken, die einer Reparatur im Wege stehen, wie beispielsweise dass mit nicht vom Hersteller selbst produzierten Ersatzteilen das Gerät nicht mehr funktioniert, unterbunden werden.
Anna Cavazzini, Grünen/EFA-Schattenberichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, kommentiert:
„Reparatur soll für alle zugänglich und erschwinglich sein. Das Recht auf Reparatur ist ein Meilenstein, der die nachhaltige Wahl für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft erleichtert.
Der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller soll auch für kleine Repair-Shops um die Ecke garantiert werden. Diese Öffnung des Marktes ist das Ende der unangefochtenen Marktmacht von Großkonzernen wie Apple.
Damit eine Reparatur sich für Verbraucherinnen und Verbraucher auch lohnt, will sich das EU-Parlament in den Verhandlungen für eine Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr nach Reparatur einsetzen. Wir Grünen/EFA rufen die EU-Kommission und den Rat auf, in den bevorstehenden Verhandlungen ein starkes Recht auf Reparatur zu unterstützen und damit das Ende der Wegwerfgesellschaft einzuläuten.”